Kirchliches Gesetz über die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben kirchlicher Rechtsträger und über die Verwaltungs- und Serviceämter sowie Evangelischen Dienstleistungszentren in der Evangelischen Landeskirche in Baden1#
(Verwaltungs- und Serviceamtsgesetz - VSA-G)
Vom 23. Oktober 2019 (GVBl. 2020, S 2)
geändert am 23. April 2020 (GVBl. S. 223)2#
geändert am 21. Oktober 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 5)
geändert am 21. Mai 2021 (GVBl. Teil I, Nr. 35, S. 94)
geändert am 28. Oktober 2021 (GVBl. 2022, Teil I, Nr. 8, S. 31)
geändert am 29. April 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 39, S. 96)
geändert am 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9)
geändert am 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9)
zuletzt geändert am 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4 S. 7)
Abschnitt 1
Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben
####§ 1
Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
1. | Personalverwaltung, |
2. | Finanzverwaltung, |
3. | |
3a. | Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, |
4. | Arbeitsschutz, |
4a. | |
5. | Datenschutz, |
6. | IT-Sicherheit, |
7. | Verwaltungsgeschäftsführung von Kirchengemeinden, |
7a. | |
8. | Verwaltungsgeschäftsführung von Kirchenbezirken, |
9. | Pfarramtsverwaltung, |
10. | |
11. | Zentrale Lohn- und Gehaltsabrechnung. |
§ 2
Verwaltungszweckverbände, Verwaltungs- und Serviceämter, Dienstleistungszentren, Entscheidungsbefugnisse10#
§ 3
Erbringungs- und Abnahmepflicht11#
- sichergestellt ist, dass die von der Kirchengemeinde für die Verwaltungsgeschäftsführung der Kirchengemeinde eingesetzten Ressourcen auch unter Berücksichtigung von Vertretungssituationen eine nachhaltige, ordnungsgemäße und rechtssichere Aufgabenerledigung gewährleisten und
- mit dem Befreiungsantrag des Kirchengemeinderates ein von diesem beschlossener Plan zur Verteilung der betreffenden Aufgaben vorgelegt wird, der ersichtlich macht, inwieweit die in der Gemeinde tätigen Pfarrerinnen und Pfarrer, Diakoninnen und Diakone in die Erledigung dieser Verwaltungsgeschäftsführungsaufgaben eingebunden sind.
§ 4
Verwaltungsdienstgemeinschaft;
Zusammenarbeit
- unbefristet abzuschließen ist,
- die genannten Aufgaben nennt und die rechtliche Verantwortlichkeit festlegt und
- die Kostenerstattung oder die Kostenteilung für die Aufgabenerfüllung regelt.
§ 5
Wahrnehmung weiterer Aufgaben
§ 6
Aufgabenwahrnehmung, Auskunft, Haftung
§ 7
Wahrnehmung von Aufgaben durch die Landeskirche
§ 8
Zusammenwirken im Arbeitsschutz
Abschnitt 2
Zusammenwirken der Verwaltungsebenen, Amtsleitungen
####§ 9
Schriftverkehr, Rechtsauskünfte
§ 10
Arbeitsgemeinschaft der Verwaltungsämter
- Information und dem Erfahrungsaustausch,
- Förderung der Zusammenarbeit,
- Verabredung und Festlegung gemeinsamer Standards im Verwaltungshandeln und in der Aufgabenerfüllung nach Maßgabe dieses Gesetzes,
- Beratung des Evangelischen Oberkirchenrates
- vor der Einführung einheitlicher Software,
- im Bereich der Fortentwicklung rechtlicher Regelungen.
§ 11
Aufsicht
§ 11a
Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen31#
§ 12
Leitung des Verwaltungs- und Serviceamtes und des Dienstleistungszentrums32#
§ 13
Evangelische Kirchenverwaltungsämter, Stadtkirchenbezirke33#
- Bestimmung des Aufgabenkatalogs nach § 1 Abs. 2 und der Anlage zu diesem Gesetz,
- Festlegung von Software-Standards nach § 1 Abs. 3,
- Verwaltungsdienstgemeinschaft nach § 4 Abs. 1,
- Zusammenarbeit mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nach § 6 Abs. 6,
- zentralen Lohn- und Gehaltsabrechnung nach § 7,
- Wahrnehmung des Arbeitsschutzes nach § 8,
- Rechtsauskünfte und des Dienstwegs nach § 9,
- Arbeitsgemeinschaft der Verwaltungsämter nach § 10 und
- Leitung der Evangelischen Kirchenverwaltung nach § 12
Abschnitt 3
Finanzregelungen
####§ 14
Gebühren- und Umlageordnungen34#
§ 15
- aufgehoben - 41#
##Abschnitt 4
Übergangsregelungen
####§ 16
Übergangsregelung zur Finanzierung
§ 17
Übergangsregelung zur landeskirchlichen Anstellungsträgerschaft und zur Struktur der Verwaltungszweckverbände
Abschnitt 5
Rechtsverordnungen, Inkrafttreten
####§ 18
Rechtsverordnungen
- den Umfang der Übertragung der Verwaltungsaufgaben nach § 3;
- generelle Übergangsregelungen und Übergangsregelungen für Einzelfälle vorsehen.
§ 18a
Wechsel des Kirchenbezirks
§ 19
Inkrafttreten
Anlage zu § 3
- 1.1
- Beratung des kirchlichen Rechtsträgers in Fragen des Arbeits- und Mitarbeitervertretungsrechts, der Arbeitsrechtsregelungen und sonstiger Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Personalverwaltung
- 1.1.1
- Klärung von Rechtsfragen des Arbeitsrechts insbesondere in folgenden Themenbereichen: Stellenausschreibung, Begründung des Arbeitsverhältnisses, Probezeit, Veränderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen – insbesondere Abmahnungen, Kündigung, einschließlich Betriebsübergang und -schließung
- 1.1.2
- Klärung von Rechtsfragen der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen
- 1.1.3
- Klärung von Fragen der Bewertung von Arbeitsplätzen und der Eingruppierung im Zusammenwirken mit der Stellenbewertungskommission
- 1.1.4
- Klärung von Rechtsfragen des Mitarbeitervertretungsrechts und des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- 1.1.5
- Klärung von Rechtsfragen aus den Themenkreisen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht (z.B. ArbZG, BUrlG; TzBfG, AGG), Tarifrecht, Altersteilzeit, Zusatzversorgung, Entgeltumwandung in Zusammenwirken mit dem Evangelischen Oberkirchenrat
- 1.2
- Erledigung der erforderlichen Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikantenverhältnissen
- 1.2.1
- 1.2.2
- Stellenbewertungen nebst Vorschlag für die Eingruppierung anhand von Arbeitsplatzbeschreibungen im Zusammenwirken mit der Stellenbewertungskommission
- 1.2.3
- Ermittlung der Personalkosten für die Begründung des Arbeitsverhältnisses, Personalkostenhochrechnungen für drittmittelfinanzierte Stellen etc., Personalkostencontrolling in Abstimmung mit der Finanzabteilung
- 1.2.4
- Einholung oder Klärung von kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungen und Ausnahmegenehmigungen bei Begründung und Verlängerung von Arbeitsverhältnissen auf Basis der Entscheidungen des kirchlichen Rechtsträgers
- 1.2.5
- Bearbeitung von erforderlichen Stellenplanänderungen einschließlich der Einholung kirchenaufsichtsrechtlicher Genehmigungen im Zusammenwirken mit der ZGASt und unter Nutzung der vom Evangelischen Oberkirchenrat (ZGASt) vorgegebenen Software
- 1.2.6
- Einholung aller für die Begründung des Arbeitsverhältnisses erforderlichen Unterlagen unter Beachtung rechtlicher Vorgaben (z.B. AGG, DSGVO)
- 1.2.7
- Vorbereitung von Einstellungs- und Auswahlgesprächen einschließlich einer Dokumentation der Auswahlentscheidung in Abstimmung mit dem kirchlichen Rechtsträger
- 1.2.8
- Vorbereitung des Arbeitsvertrags einschließlich etwaiger Änderungen
- 1.3
- Erledigung der Aufgaben der Personalverwaltung für das einzelne Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikantenverhältnis
- 1.3.1
- Führung der Personalakte sowie der Vergütungsakte einschließlich der Gewährung von Akteneinsicht und Erteilung von Auskünften
- 1.3.2
- Aufbewahrung der Personalakte sowie der Vergütungsakte für die Zeit der bestehenden Aufbewahrungsfristen
- 1.3.3
- Erfassung der gehaltsrelevanten Daten, der Daten für das Personalmanagement und deren Aktualisierung in dem vom Evangelischen Oberkirchenrat (ZGASt) vorgegebenen Standard
- 1.3.4
- Eingabe der Personalveränderungen (Eintritt, Austritt, Einrichtungswechsel, Namensänderung)
- 1.3.5
- Festsetzung der Beschäftigungszeit, Dienstzeit und Jubiläumsdienstzeit, Festlegung der Entgeltstufe in Abstimmung mit dem Rechtsträger, Berechnung von Zulagen
- 1.3.6
- Überwachung und Information zu den Fristen der Probezeit
- 1.3.7
- Berechnung der Urlaubsansprüche, wobei die Verwaltung der Urlaubsanträge (Urlaubsbewilligung etc.) dem kirchlichen Rechtsträger obliegt
- 1.3.8
- Erstellung von Änderungsverträgen (z.B. Neueingruppierungen, Teilzeitänderungen, Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses), Erstellung von Nebenabreden
- 1.3.9
- Überprüfung der Eingruppierung, Stellenneubewertung
- 1.3.10
- Im Rahmen von Schwangerschaften: Meldungen an die Aufsichtsbehörde, Festsetzung des Mutterschutzes, Einholung von Arbeitsplatzbeschreibungen, Klärung des Impfstatus, Vorbereitung des Aussprechens eines Beschäftigungsverbotes, Beratung des kirchlichen Rechtsträgers hinsichtlich der Anpassung eines Dienstplans nach dem betriebsärztlichen Votum
- 1.3.11
- Mitwirkung bei Freistellungsanträgen, Sonderurlaub, Bearbeitung des Elternzeitantrags
- 1.3.12
- Überwachung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Einstellung der Entgeltfortzahlung, Feststellung des Anspruchs auf Krankenbezüge und des Anspruchs auf Krankengeldzuschuss, Überwachung der Lohnfortzahlungsfrist, Information und Beratung des kirchlichen Rechtsträgers im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement55#
- 1.3.13
- Bearbeitung der mit den Berufsgenossenschaften zusammenhängenden Fragestellungen, insbesondere Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Erstellung von Berufsgenossenschafts-Jahresmeldungen, Abwicklung von Arbeitsunfallmeldungen, soweit diese nicht durch den Evangelischen Oberkirchenrat (ZGASt) erfolgen
- 1.3.14
- Erstellung von Bescheinigungen unterschiedlichster Art
- 1.3.15
- Ausstellung von Zwischenzeugnissen nach Angaben des kirchlichen Rechtsträgers
- 1.4
- Erledigung allgemeiner Maßnahmen der Personalverwaltung
- 1.4.1
- Ermittlung der Personal- und Personalnebenkosten für die Haushaltspläne auf Basis der Personalkostenhochrechnung, Berechnung von durch das Haushaltsrecht vorgeschriebenen Rückstellungen
- 1.4.2
- Bereitstellung der personalrelevanten Daten für die Erstellung von Verwendungsnachweisen durch die ZGASt
- 1.4.3
- Beantragung und Bearbeitung von Leistungen Dritter (u.a. Bundesagentur für Arbeit)
- 1.4.4
- Begleitung etwaiger Prüfungen wie Lohnsteueraußenprüfungen, Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder durch das Rechnungsprüfungsamt
- 1.4.5
- Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Statistiken (z. B. vierteljährliche Verdiensterhebung)
- 1.4.6
- 1.4.7
- Vorbereitung der Unterlagen bei der Beantragung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
- 1.4.8
- Abwicklung von Praktikantenverhältnissen, Bundesfreiwilligendienst und Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
- 1.4.9
- Abwicklung und Begleitung von Ausbildungsverhältnissen unter Beachtung der gesonderten Rechtslage (z.B. Berufsschule, Prüfungsanmeldungen, Jugendarbeitsschutz, Jugend-MAV)
- 1.4.10
- Beratung und Erledigung der Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit ehrenamtlichen Tätigkeiten in Abgrenzung zur Führung von Arbeitsverhältnissen, Prüfung von Aufwandspauschalen, Berechnung und Auszahlung von Aufwandsentschädigungen, Überwachung der steuerlichen Freigrenzen
- 1.4.11
- Beratung, Unterstützung und Umsetzung von Maßnahmen der Personalentwicklung in Abstimmung mit dem kirchlichen Rechtsträger (Fortbildungsanträge, Festlegung der Kategorie, Klärung der Eigenbeteiligung, Pflege der Fortbildungskartei und Ablage der Zertifikate)
- 1.4.12
- Überwachung der erweiterten Führungszeugnisse
- 1.4.13
- Jährliche Erklärungen zum Steuerfreibetrag bei festangestellten Mitarbeitenden
- 1.4.14
- Jährliche Information und Beratung der kirchlichen Rechtsträger hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten nach Mindestlohngesetz
- 1.4.15
- Mithilfe bei der Vorbereitung der Anzeige für Kurzarbeit, Vorbereitung des Leistungsantrages zum Kurzarbeitergeld, Vorbereitung der Abrechnungsliste zum Leistungsantrag - Kurzarbeitergeld
- 1.5
- Erledigung der Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikantenverhältnissen
- 1.5.1
- Entwurf eines Kündigungsschreibens
- 1.5.2
- Formulierung eines Aufhebungsvertrags
- 1.5.3
- Berechnung der Abfindung und der Urlaubsabgeltung
- 1.5.4
- Ausstellung des Arbeitszeugnisses nach Angaben des kirchlichen Rechtsträgers
- 1.5.5
- Unterstützung bei Arbeitsgerichts- bzw. Kirchengerichtsverfahren
- 1.6
- Vollzug der Maßnahmen im Zusammenhang mit der Begründung, Führung und Beendigung von Kirchenbeamtenverhältnissen mit Unterstützung des Evangelischen Oberkirchenrates
- 1.6.1
- Prüfung der Voraussetzungen der Begründung des Kirchenbeamtenverhältnisses und Einholung der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungen
- 1.6.2
- Fertigung der erforderlichen Urkunden
- 1.6.3
- Vorbereitung dienstrechtlicher Maßnahmen zur Gestaltung und Veränderung des Dienstverhältnisses (insb. Abordnung, Zuweisung, Versetzung)
- 1.6.4
- Überwachung der Probezeit
- 1.6.5
- Prüfung von Beförderungsvoraussetzungen
- 1.6.6
- Vorbereitung von Maßnahmen im Zusammenhang mit vorübergehender oder dauerhafter Dienstunfähigkeit
- 1.6.7
- Vorbereitung von Maßnahmen zur Beendigung des Dienstverhältnisses
- 1.6.8
- Prüfung und Initiierung disziplinarrechtlicher Maßnahmen
- 2.1
- Erstellung der Haushaltsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung nach standardisiertem Muster
- 2.1.1
- Ermittlung der Basisdaten aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben
- 2.1.2
- Ermittlung von Verrechnungsbeträgen und Kostenstellenumlagen
- 2.1.3
- Festlegung und Anpassung der Systematik der Haushaltsplanung innerhalb des gesetzlichen Rahmens
- 2.1.4
- Vorbereitung, Erfassung und Besprechung der Plandaten in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Rechtsträger
- 2.1.5
- Vorbereitung der Beschlussvorlage
- 2.1.6
- Beratung und Information der für die Beschlussfassung zuständigen Gremien oder Finanzverantwortlichen der Gremien
- 2.1.7
- Korrektur der Plandaten nach Beratung in den Gremien und Übertragung in das Buchhaltungsprogramm
- 2.1.8
- Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung (vereinfachte Darstellung) in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Rechtsträger
- 2.1.9
- Zusammenstellung der Planunterlagen zur Kenntnisgabe oder zum Genehmigungsverfahren beim Evangelischen Oberkirchenrat
- 2.1.10
- Zusammenstellung und Aufbewahrung der Unterlagen der Haushaltsplanerstellung für die Dauer der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist
- 2.1.11
- Durchführung von Schulungen von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden des kirchlichen Rechtsträgers in Finanz- und Haushaltsfragen
- 2.2
- Haushaltsplanbewirtschaftung und -überwachung
- 2.2.1
- Überwachung und Abwicklung der Verrechnungen innerhalb von Funktionen/Kostenstellen, Einrichtungen, Rechtsträgern
- 2.2.2
- Überwachung, Abwicklung und Abrechnung von Vorschüssen sowie der Verrechnungs- und Bilanzkonten
- 2.3
- Erstellung der Jahresabschlüsse
- 2.3.1
- Vornahme der erforderlichen Jahresabschlussbuchungen
- 2.3.2
- Ermittlung des Jahresergebnisses
- 2.3.3
- Erarbeitung von Vorschlägen für die Verwendung der Überschüsse oder zur Deckung von Defiziten zur Entscheidungsfindung der zuständigen Gremien
- 2.3.4
- Erstellung der Jahresabschlussunterlagen (Jahresrechnung, Verwahr- und Vorschussrechnung, Bilanz und Anhang)
- 2.3.5
- Vorbereitung der Beschlussfassung für das zuständige Gremium
- 2.3.6
- Erstellung von Verwendungsnachweisen in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Rechtsträger
- 2.3.7
- Führen der Anlagenbuchhaltung
- 2.3.8
- Durchführung des programmtechnischen vorläufigen Jahresabschlusses
- 2.4
- Führung der Finanzbuchhaltung und der Kassengeschäfte
- 2.4.1
- Bearbeitung von Rechnungsbelegen der Rechtsträger/Pfarrgemeinde/ Organisationseinheit (ggf. mit Vorkontierung, Bemerkung) und Bearbeitung der Geldeingänge
- 2.4.2
- Verbuchung aller Einnahmen des kirchlichen Rechtsträgers einschließlich Einzug der Elternbeiträge und Essengelder einer Kindertageseinrichtung nebst Qualifizierung der Einnahmen nach der Umsatzsteuerbarkeit
- 2.4.3
- Einstellung und Überwachung von Forderungen im Rahmen der Soll-Buchführung und Durchführung des Mahnwesens in Abstimmung mit dem kirchlichen Rechtsträger
- 2.4.4
- Fristgemäße Leistung aller Ausgaben des kirchlichen Rechtsträgers und ggf. Prüfung der Vorsteuerabzugsfähigkeit
- 2.4.5
- Abrechnung und Übernahme der außerhalb der Kassengemeinschaft geführten Kassen und Konten
- 2.4.6
- Buchführung für sämtliche Zahlungs- und Buchungsvorgänge und diesbezügliche Schulungen für Mitarbeitende des kirchlichen Rechtsträgers
- 2.4.7
- Sammlung und Aufbewahrung der Belege bis zur Rechnungsprüfung und Entlastung durch das Rechnungsprüfungsamt, soweit gesetzlich keine andere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist
- 2.4.8
- Erfassung und Abrechnung sowie Weiterleitung der Kollekten
- 2.4.9
- Bewirtschaftung der Vorschüsse und Verwahrungen
- 2.4.10
- Bewirtschaftung der Bank- und Bargeldbestände einschließlich der Disposition des Geldvermögens (tägliche Liquiditätssteuerung)
- 2.4.11
- Erstellung und Abstimmung des Tagesabschlusses
- 2.4.12
- Einrichtung, Betreuung und Abrechnung aller Zahlstellen (inklusive Kindertageseinrichtungen) und Schulung der damit befassten Mitarbeitenden des kirchlichen Rechtsträgers
- 2.5
- Verwaltung des Vermögens und der Schulden
- 2.5.1
- Tätigung und Überwachung der Vermögensanlagen im Gemeinderücklagenfonds und beim Pfarrstellenfonds
- 2.5.2
- Führen der Konten der gemeinsamen Geldvermögensverwaltung
- 2.5.3
- Bearbeitung und Überwachung der Darlehensaufnahmen im Gemeinderücklage-fonds, bei der Evangelisch-Kirchlichen Kapitalienverwaltungsanstalt und bei Banken
- 2.6
- Durchführung eines Haushaltssicherungsverfahrens nach § 44 KVHG
- 2.6.1
- Aufarbeitung der für das Haushaltssicherungsverfahren relevanten Zahlen
- 2.6.2
- Mitwirkung bei der Erstellung des Erstberichtes und der Jahresberichte in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Rechtsträger
- 2.6.3
- Begleitung/Beratung des kirchlichen Rechtsträgers in Absprache mit dem Evangelischen Oberkirchenrat
- 2.7
- Begleitung von Rechnungsprüfungen
- 2.7.1
- Abstimmung von Prüfungsterminen mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem zu prüfenden Rechtsträger
- 2.7.2
- Vorbereitung und Zusammenstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen
- 2.7.3
- Bereitstellung eines Prüferarbeitsplatzes im VSA
- 2.7.4
- Erteilung von Auskünften während der Prüfung
- 2.7.5
- Teilnahme an Zwischen- und Schlussbesprechungen mit dem Rechnungsprüfungsamt
- 2.7.6
- Unterstützung der geprüften Rechtsträger bei durch das Rechnungsprüfungsamt angeforderten oder aus anderem Grund gebotenen Stellungnahmen zu Prüfungsberichten
- 2.7.7
- Unterstützung der geprüften Rechtsträger bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen und Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes mit Auswirkungen auf zukünftige Haushaltszeiträume
- 2.7.8
- Unterstützung der geprüften Rechtsträger bei der Befolgung von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere im Anschluss an Rechnungsprüfungen
- 2.8
- Unterstützung bei der Abwicklung von Versicherungsfällen
- 2.8.1
- Kontrolle und Verbuchung des Eingangs von Versicherungsleistungen für den kirchlichen Rechtsträger
- 2.8.2
- Begleitung von Versicherungsfällen in Abstimmung mit dem Evangelischen Oberkirchenrat, die im Rahmen der landeskirchlichen Rahmenversicherungsverträge abgewickelt werden
- 3.1
- Verwaltung der Kindertageseinrichtung.
- 3.1.1
- 3.1.2
- Vorbereitung von Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen zum Thema Kindertageseinrichtungen für das zuständige Gremium des Trägers und für Ausschüsse in Absprache mit der Person im Vorsitzendenamt
- 3.1.3
- Beratung des zuständigen Gremiums des Trägers und von Ausschüssen im Rahmen von Sitzungen
- 3.1.4
- Führung von Verhandlungen mit kommunalen Gremien in Absprache mit dem zuständigen Gremium des Trägers
- 3.1.5
- Kommunikation mit Eltern und staatlichen Stellen (Jugendamt, KVJS etc.)
- 3.1.6
- Unterstützung des Trägers bei der Öffentlichkeits- und Pressearbeit
- 3.1.7
- Vernetzung und Kontaktpflege mit der Fachaufsicht des Evangelischen Oberkirchenrats
- 3.1.8
- Teilnahme an Elternbeiratssitzungen bei Bedarf und in Abstimmung mit dem zuständigen Gremium des Trägers
- 3.1.9
- 3.2
- Strategische Planungen und bei Grundsatzentscheidungen über die Kindertageseinrichtungen
- 3.2.1
- Umsetzung der Bedarfsplanung in Absprache mit dem Träger unter Berücksichtigung der tatsächlichen Entwicklungen und der rechtlichen Vorgaben
- 3.2.2
- Entwicklung/Erstellung und Umsetzung von Träger- und Einrichtungskonzeptionen (gemäß § 22a SGB VIII) besonders im Hinblick auf die erforderlichen Kalkulationen sowie die finanziellen Auswirkungen von Trägerschaftsübernahme, Gruppeneinrichtungen und -umwandlungen in Abstimmung mit Fachberatung und Träger
- 3.2.3
- Betrachtung der finanziellen Auswirkungen von Schließungen oder Abgabe einzelner Gruppen oder der gesamten Einrichtung im Zusammenwirken mit dem Evangelischen Oberkirchenrat
- 3.2.4
- Vorbereitung und Stellung von Anträgen im Zusammenhang mit der Betriebserlaubnis für die Kindertageseinrichtung (gemäß § 45 SGB VIII)
- 3.2.5
- Einholung von Genehmigungen bei Änderungen der Gruppen oder der Betriebserlaubnis beim Evangelischen Oberkirchenrat
- 3.2.6
- Antragstellung zur Förderung von Gruppen beim Evangelischen Oberkirchenrat in Absprache mit dem zuständigen Gremium des Trägers
- 3.2.7
- 3.3
- Personalverwaltung, Finanzen, Controlling, Betriebskosten
- 3.3.1
- Sicherstellung eines geordneten Personalauswahlprozesses für die Kindertageseinrichtung durch Vorbereitung, und gegebenenfalls Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen
- 3.3.2
- Wahrnehmung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Leitung der Einrichtung
- 3.3.3
- Unterstützung der Leitung der Kindertageseinrichtung bei der Wahrnehmung der unmittelbaren Dienstaufsicht über die Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtung in Absprache mit der Person im Vorsitzendenamt des zuständigen Gremiums des Trägers
- 3.3.4
- 3.3.5
- Vertretung des Rechtsträgers in Angelegenheiten der Mitarbeitenden in Kindertageseinrichtungen unbenommen der Vorgaben des MVG
- 3.3.6
- Unterstützung der Leitung bei der Organisation von Vertretungsregelungen in Krankheitsfällen
- 3.3.7
- Führung der Urlaubskonten der Leitungen der Kindertageseinrichtung, Erteilung von Urlaubsgenehmigungen
- 3.3.8
- Genehmigung von Dienstreisen von Leitungen
- 3.3.9
- Unterstützung des Trägers und der Einrichtung bei der Umsetzung der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie eines altersgerechten Beteiligungs- und Beschwerdemanagements für Kinder (gemäß § 45 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit der Fachberatung
- 3.4
- Zusammenarbeit mit anderen verantwortlichen Stellen bei der Wahrnehmung von Aufgaben in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen
- 3.4.1
- Übernahme der Anordnungsberechtigung für Ausgaben und Einnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes in dem vom Kirchengemeinderat vorgegebenen Rahmen in Absprache mit der Person im Vorsitzendenamt des Kirchengemeinderates
- 3.4.2
- Unterstützung und Kontrolle der Leitung der Kindertageseinrichtung bei der Einhaltung der Vorgaben des Budgets und der Vorgaben der kirchlichen Vergabeordnung sowie bei der ordentlichen und rechtmäßigen Kassenführung
- 3.4.3
- Verhandlung von Betriebskostenvereinbarungen mit der Kommune in Abstimmung mit dem zuständigen Gremium des Trägers
- 3.4.4
- Berechnung der Elternbeiträge
- 3.4.5
- Controlling der wirtschaftlichen Entwicklung der Kindertageseinrichtung und Bericht an das zuständige Gremium des Trägers
- 3.4.6
- Beantragung von staatlichen oder anderen Fördermaßnahmen und Mitteln aus Förderprogrammen für Kindertageseinrichtungen und Abrechnung der Fördergelder in Abstimmung mit dem Träger
- 3a.1
- Unterstützung des Trägers bei der Führung der Kindertageseinrichtung
- 3a.1.1
- Interessenvertretung des Trägers bei Themen und Aufgaben der Fachberatung in den kirchlichen und außerkirchlichen Gremien in Absprache mit der Verwaltungsgeschäftsführung (z.B. Fachgremien, wie Kinder- und Jugendhilfeausschuss, Kindergartenausschüsse, Bildungsausschüsse, Kooperation mit externen Institutionen auf regionaler Ebene)
- 3a.1.2
- Vernetzung und Kontaktpflege zwischen Träger und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V.
- 3a.1.3
- Fachliche Beratung in Fragestellungen wie Kindeswohl, Meldepflichten und ähnlichem
- 3a.2
- Inhaltliche und strukturelle Vernetzung der Kindertageseinrichtungen im Kirchenbezirk und inhaltliche Beratung der Einrichtungsverantwortlichen
- 3a.2.1
- Allgemeine Vermittlung von neuen Informationen und Wissenserweiterungen aus Spitzenverband und Forschung
- 3a.2.2
- Organisation von Konferenzen für Einrichtungsleitungen in Absprache und Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgeschäftsführung
- 3a.2.3
- Organisation von regionalen Fortbildungen und Fachtagungen
- 3a.2.4
- Beratung bei der Umsetzung des Orientierungsplans
- 3a.2.5
- Inhaltich-pädagogische Beratung der Einrichtungsleitung und der Mitarbeitenden
- 3a.3
- Unterstützung des Trägers bei strategischen Planungen und bei Grundsatzentscheidungen über die Kindertageseinrichtungen
- 3a.3.1
- Beratung bei der Entwicklung/Erstellung und Begleitung bei der Umsetzung von Träger- und Einrichtungskonzeptionen (gemäß § 22 a SGB VIII) besonders im Hinblick auf pädagogische und fachliche Themen in Abstimmung mit der Verwaltungsgeschäftsführung, dem päd. Fachpersonal und dem Träger
- 3a.3.2
- Verfassen fachlicher Voten, die vom Evangelischen Oberkirchenrat in Genehmigungsverfahren gefordert werden
- 3a.3.3
- Beratung der Verwaltungsgeschäftsführung in Fragen der Betriebserlaubnis und Mitwirkung im Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII
- 3a.3.4
- Beratung bei Bau-, Einrichtungs- und Sanierungsvorhaben unter pädagogischen Gesichtspunkten (früher 3b.6.2)
- 3a.3.5
- Initiierung und Begleitung von Innovationsprozessen (vorher 3b5.2)
- 3a.3.6
- Beratung im Hinblick auf Förderprogramme für Kindertageseinrichtungen
- 3a.3.7
- Unterstützung des Trägers und der Einrichtung bei der Umsetzung der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie eines altersgerechten Beteiligungs- und Beschwerdemanagements für Kinder (gemäß § 45 SGB VIII) in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgeschäftsführung
- 3a.4
- Unterstützung des Trägers bei der Personalentwicklung in Abstimmung der Verwaltungsgeschäftsführung
- 3a.4.1
- Mitwirkung bei Personalentscheidungen besonders bei Leitungspersonen
- 3a.4.2
- Mitwirkung bei Krisen und Konfliktgesprächen in Absprache mit der Verwaltungsgeschäftsführung
- 3a.4.3
- Organisation von einrichtungsinternen Fortbildungen, auch im Bereich Kinderschutz
- 3a.4.4
- Vermittlung von überregionalen Fort- und Weiterbildungen
- 4.1
- Unterstützung und Koordination bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes auf Basis von Begehungen und Beratungen
- 4.2
- Unterstützung bei der arbeitsmedizinischen Betreuung
- 4.3
- Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen von Arbeitsschutzausschüssen nach kirchlichem oder staatlichem Recht
- 4a.1
- Erstellung von Steuererklärungen und -anmeldungen für den kirchlichen Rechtsträger
- 4a.1.1
- Erstellen von Gewinnermittlungen nach Maßgabe der Steuergesetze für kirchliche Rechtsträger (Einnahmen-Überschussrechnungen, Steuerbilanzen)
- 4a.1.2
- Erstellen von Steuererklärungen und Meldungen nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetztes für den kirchlichen Rechtsträger, insbesondere:
- 4a.1.2.1
- Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen, zusammenfassende Meldungen
- 4a.1.2.2
- Prüfung einer vorzunehmenden Vorsteuerberichtigung nach § 15a Umsatzsteuergesetz, insbesondere bei Gebäuden, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Inkrafttreten der Besteuerung nach § 2b Umsatzsteuergesetz errichtet wurden und bei Nutzungsänderungen und Veräußerungen von Immobilien innerhalb des Zehnjahreszeitraums
- 4a.1.2.3
- Prüfung von Leistungen von Unternehmern aus dem EU-Ausland und sonstigem Ausland (Drittländern) auf eine mögliche Steuerpflicht des Leistungsempfängers (Reverse-Charge)
- 4a.1.2.4
- Prüfung von Lieferungen von Unternehmern aus dem EU-Ausland auf eine mögliche Steuerpflicht des Leistungsempfängers (innergemeinschaftlicher Erwerb)
- 4a.1.2.5
- Beantragung von Umsatzsteuervergütungen nach § 4a Umsatzsteuergesetz für Ausfuhren von Gegenständen zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken
- 4a.1.3
- Erstellen von Steuererklärungen nach den Vorschriften des Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetzes für den kirchlichen Rechtsträger bei Betrieben gewerblicher Art und Prüfung und Beantragung von Steuerbefreiungen wegen Erfüllung kirchlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke
- 4a.1.4
- Beantragen von Nichtveranlagungsbescheinigungen für den kirchlichen Rechtsträger beim Finanzamt und Überwachen der Einhaltung von Befreiungsvoraussetzungen während der Gültigkeitsdauer erteilter Nichtveranlagungsbescheinigungen
- 4a.1.5
- Anmeldung von Steuern nach § 50a Einkommenssteuergesetz, insbesondere Prüfung der Leistungen ausländischer Künstler und anderer Leistungserbringer und der Verwertung deren Darbietungen (z. B. durch Audio- und Videoaufnahmen) auf eine mögliche Pflicht zum Steuerabzug nach § 50a Einkommenssteuergesetz. Erforderlichenfalls Anmeldung der Abzugssteuer für beschränkt Steuerpflichtige beim Bundeszentralamt für Steuern und Abwicklung der Zahlung dorthin
- 4a.1.6
- Anmeldung von Bauabzugssteuern, insbesondere Prüfung von Rechnungen über Bauleistungen auf das Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung und eine mögliche Pflicht des Leistungsempfängers zum Einbehalt der Bauabzugssteuer nach § 48 Einkommensteuergesetzes. Erforderlichenfalls Anmeldung der Bauabzugssteuer beim Bundeszentralamt für Steuern und Abwicklung der Zahlung dorthin
- 4a.1.7
- Prüfung steuerlicher Verwaltungsakte nebst Einlegung von außergerichtlichen Rechtsbehelfen die mit Tätigkeiten der Ziffern 2.7.1 bis 2.7.12 in Verbindung stehen
- 4a.1.8
- anlassbezogene Prüfung von Auswirkungen auf andere Steuerarten, z.B. Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, renn-, wett- und lotteriesteuerpflichtige Veranstaltungen, formlose Anzeige jeder Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes gegenüber dem Finanzamt gem. § 19 Grundsteuergesetz, insbesondere bei Dienstwohnungen von Geistlichen und Kirchendienern (§ 3 Abs.1 Nr. 5 GrStG) nach Mitteilung des Sachverhalts durch die Eigentümer. Erstellung entsprechender Steuererklärungen und Anmeldungen
- 4a.2
- Unterstützung kirchlicher Rechtsträger bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten durch ein Tax-Compliance-Management-System (TCMS)
- 5.1
- Übernahme der Aufgaben der oder des örtlich Beauftragten für den Datenschutz nach § 38 DSG-EKD
- 5.1.1
- Beratung und Unterstützung der verantwortlichen Stelle und aller Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Bereitstellen von Informationen zu datenschutzrechtlichen Themen
- 5.1.2
- Besichtigung der Einrichtungen nach Bedarf und Aufnahme der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und ggf. Erstellung eines Maßnahmenplans
- 5.1.3
- Führen eines Maßnahmenplanes und Besichtigung jeder Einrichtung in regelmäßigen Abständen oder nach Bedarf
- 5.1.4
- Unterstützung der verantwortlichen Stelle bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) vor Beginn der Verarbeitung und Überwachung bei der Durchführung der DSFA
- 5.1.5
- Beraten beim Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) im Auftrag der verantwortlichen Stelle
- 5.1.6
- Initiierung und ggf. Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeitenden gemäß § 38 Abs. 3 DSG-EKD
- 5.1.7
- Zusammenarbeit mit der oder dem Beauftragten für den Datenschutz (Datenschutzaufsicht EKD)
- 5.1.8
- Hinwirken auf die Umsetzung und Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs), Dokumentation und Kontrolle der TOMs
- 5.1.9
- Beraten und unterstützen beim Erstellen von Verträgen zur Auftragsverarbeitung nach § 30 DSG-EKD
- 5.1.10
- Überwachen der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung (nur bei nicht durch den EOK beauftragten Auftragnehmer)
- 5.1.11
- Bearbeitung und Dokumentation von Datenvorfällen
- 5.1.12
- Führen der Dokumentation bei einer Videoüberwachung
- 5.1.13
- Mitwirkung am Auskunftsrecht für Betroffene
- 5.1.14
- Unterstützung bei der Erfüllung der Informationspflichten gemäß §§ 17 und 18 DSG-EKD (Aufbau und Pflege eines Datenschutzhandbuches)
- 5.2
- Beratung und Information der verantwortlichen kirchlichen Stelle der Kirchengemeinde oder des Kirchenbezirks in allen Fragen des Datenschutzes und den Fragen der praktischen örtlichen Umsetzung, insbesondere Beratung zu den besonderen hoheitlichen Aufgaben der verantwortlichen Stelle.
- 5.3
- Prüfung der Umsetzung der besonderen hoheitlichen Aufgaben der verantwortlichen Stelle zum Datenschutz in der KG oder im Kirchenbezirk
- 6.1
- Übernahme der Aufgaben nach § 5 Abs. 3 ITSVO-EKD zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der Kirchengemeinde oder des Kirchenbezirks
- 6.1.1
- Den IT-Sicherheitsprozess beratend zu begleiten und bei allen damit zusammenhängenden Aufgaben mitzuwirken, Durchführung von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu empfehlen und zu überprüfen
- 6.1.2
- Beratung zur Digitalstrategie der Landeskirche
- 6.1.3
- Unterstützung und Koordinierung bei der Erstellung und der kontinuierlichen Fortschreibung eines IT-Sicherheitskonzeptes für die in der kirchlichen Stelle eingesetzte Informationstechnik
- 6.1.4
- Regelungen bzw. Verbesserungen zur IT-Sicherheit vorzuschlagen. Ggf. Maßnahmenplan zur IT-Sicherheit erstellen
- 6.1.5
- Schulung und Sensibilisierung der Leitung und der Mitarbeitenden zur Datensicherheit/IT-Sicherheit
- 6.1.6
- regelmäßiger Bericht an das Leitungsorgan der jeweiligen kirchlichen Stelle über den Stand der IT-Sicherheit sowie über ihre Tätigkeiten
- 6.1.7
- IT-Sicherheitsvorfälle zu untersuchen und Handlungsempfehlungen auszusprechen
- 6.1.8
- Unterstützung bei der Erfüllung der Informationspflichten zur IT-Sicherheit
- 6.2
- Beratung und Information der verantwortlichen kirchliche Stelle, der Kirchengemeinde oder des Kirchenbezirks in allen Fragen zur IT-Sicherheit und den Fragen der praktischen örtlichen Umsetzung der ITSVO-EKD. Insbesondere Beratung zu den besonderen hoheitlichen Aufgaben der verantwortlichen Stelle zur IT-Sicherheit
- 6.3
- Prüfung der Umsetzung der besonderen hoheitlichen Aufgaben zur IT-Sicherheit in der Kirchengemeinde oder im Kirchenbezirk
- 7.1
- Unterstützung des Kirchengemeinderates bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als kirchliches Leitungsorgan in Abstimmung mit der Person im Vorsitzendenamt des Kirchengemeinderates
- 7.1.1
- Vorbereitung der Sitzungen des Kirchengemeinderats und der Ausschüsse (Einladung mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen, ggf. Protokollführung)
- 7.1.2
- Umsetzung und Überwachung der Beschlüsse
- 7.1.3
- Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen mit der Person im Vorsitzendenamt des Kirchengemeinderates sowie ggf. der Stellvertretung
- 7.1.4
- Führung der Geschäftsstelle des Kirchengemeinderates nach § 23 Abs. 11 Leitungs- und Wahlgesetz in Abstimmung mit den zuständigen Pfarrämtern sowie der Person im Vorsitzendenamt des Kirchengemeinderates
- 7.2
- Übernahme der Aufgaben der laufenden Verwaltung der Kirchengemeinde, soweit diese nicht bereits in den Nummern 1 bis 6 geregelt sind
- 7.3
- Führung der Geschäfte von unselbständigen Einrichtungen der Kirchengemeinden mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen in Absprache mit der Person im Vorsitzendenamt des Kirchengemeinderates
- 7.4
- Wahrnehmung der mit der Personalverwaltung in Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben, soweit diese nicht in Nummer 1 geregelt sind
- 7.4.1
- Durchführung von Maßnahmen der Personalgewinnung
- 7.4.2
- Ansprechstelle für die Anliegen der Mitarbeitenden der Kirchengemeinde in Abstimmung mit den zuständigen Vorgesetzten
- 7.4.3
- Ansprechstelle für die örtliche Mitarbeitendenvertretung in Abstimmung mit dem Kirchengemeinderat unbenommen der Vorschriften des MVG
- 7a.1
- Unterstützung des Stadtkirchenrats bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als kirchliches Leitungsorgan in Abstimmung mit der Dekanin oder dem Dekan; Nummer 7.1 gilt entsprechend
- 7a.2
- Übernahme der Aufgaben der laufenden Verwaltung des Stadtkirchenbezirks, soweit diese nicht bereits in den Nummern 1 bis 6 geregelt sind
- 7a.3
- Führung der Geschäfte von unselbständigen Einrichtungen des Stadtkirchenbezirks mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen in Absprache mit der Dekanin oder dem Dekan
- 7a.4
- Wahrnehmung der mit der Personalverwaltung in Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben, soweit diese nicht in Nummer 1 geregelt sind; Nummer 7.4 gilt entsprechend
- 7a.5
- Wahrnehmung der Ausführung und des Vollzugs der Vermögensverwaltung des Stadtkirchenbezirks
- 7a.6
- Wahrnehmung der Aufgaben des unselbständigen Diakonischen Werks des Stadtkirchenbezirks, soweit die Aufgaben nicht bereits in den Nummern 1 bis 6 geregelt sind
- 7a.7
- Wahrnehmung von Aufgaben der Bauherrentätigkeit im Rahmen der Ausführung von Baumaßnahmen sowie Aufgaben der Bauleitung und Projektsteuerung nach Vorgaben des Rechtsträgers“
- 8.1
- Unterstützung des Bezirkskirchenrates bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als kirchliches Leitungsorgan in Abstimmung mit der Dekanin oder dem Dekan; Nummer 7.1 gilt entsprechend.
- 8.2
- Übernahme der Aufgaben der laufenden Verwaltung des Kirchenbezirks, soweit diese nicht bereits in den Nummern 1 bis 6 geregelt sind.
- 8.3
- Führung der Geschäfte von unselbständigen Einrichtungen des Kirchenbezirks mit Ausnahme von Kindertageseinrichtungen in Absprache mit der Dekanin oder dem Dekan.
- 8.4
- Wahrnehmung der mit der Personalverwaltung in Zusammenhang stehenden Verwaltungsaufgaben, soweit diese nicht in Nummer 1 geregelt sind; Nummer 7.4 gilt entsprechend.
- 8.5
- Wahrnehmung von Aufgaben des Dekanatssekretariats und der Sekretariatsaufgaben im Kantorat“.
- 9.1
- 1 Unterstützung des Ältestenkreises bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als kirchliches Leitungsorgan in Abstimmung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer
- 9.1.1
- Vorbereitung der Sitzungen des Ältestenkreises und der Ausschüsse (Einladung mit Tagesordnung und Beschlussvorschlägen, ggf. Protokollführung)
- 9.1.12
- Umsetzung der Beschlüsse
- 9.1.13
- Durchführung regelmäßiger Dienstbesprechungen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer
- 9.2
- Unterstützung der Pfarrerin oder des Pfarrers bei der Wahrnehmung der originär mit der Führung des Pfarramtes verbundenen Aufgaben
- 9.2.1
- Vorbereitung der Ausstellung pfarramtlicher Urkunden
- 9.2.2
- Führung der Kirchenbücher
- 9.2.3
- Führung des Gemeindegliederverzeichnisses
- 9.2.4
- Führung der Registratur
- 9.3
- Wahrnehmung von Aufgaben des Pfarramtssekretariats
- 9.4
- Unterstützung der Pfarrerin oder des Pfarrers bei Wahrnehmung der Aufgaben der Geschäftsführung einer Dienstgruppe
- 10.1
- Unterstützung der kirchlichen Rechtsträger beim Portfolio- und Gebäudemanagement sowie Pflege von Gebäude- und Liegenschaftsdaten
- 10.1.1
- Unterstützung und Beratung bei dem Portfoliomanagement
- 10.1.2
- Mitwirkung bei der Planung von Instandhaltungen für kirchliche Gebäude
- 10.1.3
- Hinweisgebung für Wartungsarbeiten und Wartungsverträge für kirchliche Gebäude
- 10.1.4
- Pflege der Liegenschaftsdaten. Aufmeldung von Veränderungen aus Baumaßnahmen (Zu/Abgängen, Fortführung in der vom EOK zur Verfügung gestellten Datenbank entsprechend dem Datenpflegekonzept)
- 10.1.5
- Unterstützung bei der Gebäudeoptimierung durch die Bereitstellung von Daten und Fakten für die Vorbereitung von Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden
- 10.2
- Beratung und Unterstützung der kirchlichen Rechtsträger bei der Planung und Durchführung von genehmigungsfähigen Baumaßnahmen
- 10.2.1
- Beratung und Unterstützung bei Baumaßnahmen
- 10.2.1.1
- Beratung des kirchlichen Rechtsträgers bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden- ist erste Ansprechperson- berät zu Themen des kirchlichen Bauens an grünen Gebäuden entlang des Sanierungsgesamtplans
- 10.2.1.2
- Beratung zu akuten Baumaßnahmen z.B. für Instandsetzungen und/oder Verkehrssicherung
- 10.2.1.3
- Hinweisgebung auf die erforderlichen Schritte für den kirchlichen Rechtsträger – auch für rechtliche und finanzielle Aspekte – die für eine Genehmigungsfähigkeit von Relevanz sind
- 10.2.1.4
- Prüfung, ob alle erforderlichen Angaben und Unterlagen für eine Beantragung der Baumaßnahme vorhanden sind incl. Finanzierungscheck der Finanzabteilung des zuständigen Dienstleistungszentrums und Einbindung relevanter Akteure (z.B. Stiftung Schönau, Kommune, Land, Denkmalschutz) bei entsprechender Baulast oder gebäudlicher Gegebenheit
- 10.2.2
- Organisation und Teilnahme an angefragten Gebäudezustandsbegehungen und Begutachtung von kirchlichen Gebäuden zur Feststellung des baulichen Zustands einschließlich der Organisation vor Ort
- 10.2.2.1
- Verarbeiten von Informationen der kirchlichen Rechtsträger bei allen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen
- 10.2.2.2
- Meldungen zum Gebäude-, Feuer- und Elementarschadensammelvertrag
- 10.2.2.3
- Unterstützung bei der mittelfristigen Finanzplanung des kirchlichen Rechtsträgers
- 10.2.2.4
- Zuarbeit zum Finanzcheck und Vorlage von Wirtschaftlichkeitsdaten und den projektbezogenen Entwurf des Bauhaushaltes
- 10.2.2.5
- Anlassbezogene Hinweispflicht von Bauherrenaufgaben an kirchlichen Gebäuden mit standardisiertem Merkblatt
- 10.2.2.6
- Unterstützung bei dem Aufstellen einer wirksamen Projektkoordination/Projektleitung
- 10.3
- Mitwirkung beim Beantragen und beim Abrechnen von Zuschüssen und Zuwendungen
- 10.3.1
- Beratung, bei Zuschüssen und Zuwendungen
- 10.3.2
- Information des kirchlichen Rechtsträgers über bestehende, neue oder wesentliche Änderungen von Förderprogrammen
- 10.3.3
- Unterstützung des kirchlichen Rechtsträgers bei der Beantragung von Förderungen für Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen
- 10.3.4
- Stellen von Bauanträgen im Rahmen des landeskirchlichen Bauworkflows
- 10.4
- Unterstützung bei der Versicherungsabwicklung von GebäudeschädenUnterstützung bei Versicherungsschäden in Abstimmung mit der zuständigen Stelle im Evangelischen Oberkirchenrat
- Aufnahme Schadensmeldung und Erstberatung bei Bedarf
- Schadensmeldung an die Versicherung
- Kommunikation mit dem Rechtsträger über den Stand der Schadensabwicklung
- 10.5
- Verwaltung der kirchlichen Liegenschaften
- 10.5.1
- Führen der Bewertungsakte (Grundbuch, Notarverträge, Beschlüsse, Genehmigungen, usw.) inkl. Anfordern von Grundbuchauszügen und Aktualisierung
- 10.5.2
- Inventarisierung nach Richtlinie über KFM-Anlagebuchhaltung
- 10.5.3
- Datenpflege in der Liegenschaftsdatenbank
- 10.5.4
- Prüfung von Bescheiden und Beratung bei Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren
- 10.5.5
- Mitteilung Nutzungsänderungen, Unterstützung und Überwachung der Grundsteuermeldungen
- 10.6
- Verwaltung unbebauter sowie durch Kirchen, Kapellen, Pfarrhäuser, Gemeindehäuser oder Denkmale bebauter Grundstücke
- 10.6.1
- Beratung bei der Festsetzung des Miet- und Pachtzinses und Miet- bzw. Pachtzinserhöhungen
- 10.6.2
- Vertragsverwaltung, insbesondere die Termin-, Fristen- und Laufzeitüberwachung
- 10.6.3
- Unterstützung beim Abschluss von Erbbaurechtsverträgen, Unterstützung bei der Festsetzung des Erbbauzins
- 10.7
- Verwaltung der Pfarrhäuser und Dienstwohnungen
- 10.7.1
- Mitwirkung bei der Einholung von kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungen aus dem Bereich des Dienstwohnungsrechts sowie schriftliche Einweisung in die Dienstwohnung (z.B. §§ 5 und 26 PfDw-RVO)
- 10.7.2
- Beratung und Bereitstellen von Dokumenten zur Übergabe und Rückgabe von Dienstwohnungen durch die Kirchengemeinde, Beratung zur steuerlichen Behandlung, allgemeine Beratung zur Stilllegung von Räumen
- 10.7.3
- Unterstützung und Überwachung der Grundsteuerbefreiung
- 10.8
- Führung des Grundstücksverkehrs (Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundeigentum von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten)
- 10.8.1
- Beratung und Unterstützung beim Einholen der kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigung und der Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens in Zusammenarbeit mit dem kirchlichen Rechtsträger bei Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Einrichtung von Erbbaurechten
- 10.8.2
- Beratung des Rechtsträgers hinsichtlich der landeskirchlichen Regelungen und Vorgaben (Gebäudeleitfaden, Verkehrswertgutachten, Genehmigungspflichten), bei Bedarf Teilnahme an Vertragsverhandlungen, Abstimmung mit dem Evangelischen Oberkirchenrat
- 10.8.3
- Reflexion des Vorhabens unter Berücksichtigung von Rahmenbedingungen und Prozessen (z. B. Haushaltssituation, Haushaltssicherungsverfahren, Liegenschaftsprojekt, bezirkliche Planungen) im Zusammenwirken mit dem kirchlichen Rechtsträger und bei Bedarf dem Evangelischen Oberkirchenrat
- 10.8.4
- Meldung von Grundstücks- und Gebäudean- und -verkäufen sowie Vergabe von Erbbaurechten an den Evangelischen Oberkirchenrat
- 10.8.5
- Unterstützung bei der Löschung von Dienstbarkeiten und ähnliches
- 11.1
- Berechnung, Prüfung, Überwachung und Führung des mit den Arbeitsentgelten zusammenhängenden Zahlungsverkehrs im Zusammenwirken mit den Verwaltungs- und Serviceämtern und Evangelischen Kirchenverwaltungen
- 11.1.1
- Freigabe und Verarbeitung der durch die Verwaltungs- und Serviceämter sowie Evangelischen Kirchenverwaltungen gemeldeten gehaltsrelevanten Daten, der Daten für das Personalmanagement und deren Aktualisierung im Personalsystem oder Vor-Ort-Systemen
- 11.1.2
- Zahlbarmachung des Netto-Entgelts
- 11.1.3
- Plausibilisierung der Festsetzungen von Dienst- und Beschäftigungszeit, Plausibilisierung der Eingaben zur Tarifgruppe, der Erfahrungsmonate (Entgeltstufe) oder eines Festgehaltes, Erfassung von Zulagen, Berechnung Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- 11.1.4
- Einstellung der Entgeltfortzahlung nach Anweisung, Prüfung von Anspruch und Berechnung der Krankenbezüge und des Krankengeldzuschusses
- 11.1.5
- Versand der Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen
- 11.1.6
- Abführung sämtlicher Lohnsteuern an die Finanzämter
- 11.1.7
- Führung des Meldeverkehrs zur Sozialversicherung
- 11.1.8
- Versand von Sozialversicherungs-Nachweisen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- 11.1.9
- Abführung der Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Einzugsstellen sowie ggf. von Beiträgen an Versorgungswerke
- 11.1.10
- Beantragung von Erstattungsleistungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) bei Unterbrechungen (U1/U2)
- 11.1.11
- Überwachung/Austausch bei Rückforderungen (Minusabrechnungen, z. B. bei Unterbrechungen oder Austritten)
- 11.1.12
- Mitwirkung bei der Erstellung von Personalkostenberechnungen (z. B. Brutto-Netto-Berechnungen, Berechnung der Arbeitgeberkosten) für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Anstellungsträger
- 11.1.13
- Bearbeitung und Abrechnung von Entgeltumwandlungen, Vermögenswirksamen Leistungen, Zahlungsverboten, Zeitwertkonten, Pfändungen (ohne Vorbereitung der Drittschuldnererklärung)
- 11.1.14
- Abführung der Umlage bzw. von Beiträgen zur Zusatzversorgungskasse, Arbeitnehmerbeiträgen und Sanierungsgeld, Abrechnung freiwilliger Versicherungen
- 11.1.15
- Versand der Meldungen an die Zusatzversorgungskassen
- 11.1.16
- Erstellung des elektronischen Lohnnachweises an die Berufsgenossenschaften, Erstellung von Schwerbehindertenlisten
- 11.2
- Unterstützung der Verwaltungs- und Serviceämter und Evangelischen Kirchenverwaltungen bei Personalverwaltung von Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikantenverhältnissen der kirchlichen Rechtsträger
- 11.2.1
- Mitwirkung bei der Klärung von Fragen aus den Themenkreisen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Tarifrecht, Altersteilzeit, Zusatzversorgung, Entgeltumwandlung
- 11.2.2
- Zurverfügungstellung einer Softwarelösung zur Bearbeitung von erforderlichen Stellenplanänderungen
- 11.2.3
- Mitwirkung bei der Erstellung von Bescheinigungen unterschiedlichster Art in Abstimmung mit den Verwaltungs- und Serviceämtern und Evangelischen Kirchenverwaltungen
- 11.2.4
- Erstellung einer Personalkostenhochrechnung für die Haushaltsplanung der kirchlichen Rechtsträger
- 11.2.5
- Erstellung von Verwendungsnachweisen auf Basis der bereit gestellten Daten
- 11.2.6
- Begleitung etwaiger Prüfungen wie Lohnsteueraußenprüfungen, Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder das Rechnungsprüfungsamt
- 11.3
- Pflege sämtlicher Benutzerdaten nach Vorlage der betreffenden Unterlagen“
1 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
2 ↑ Mit Beschluss vom 21. Oktober 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 5) hat die Synode dem vorläufigen Gesetz vom 23. April 2020 zugestimmt.
3 ↑ Geändert gemäß dem vorläufigen kirchlichen Gesetz zur Änderung des Verwaltung- und Serviceamtsgesetzes vom 23. April 2020 (GVBl. S. 223) mit Wirkung zum 1. Juli 2020.
4 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
5 ↑ Nr. 4a eingefügt gemäß Artikel 1 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung des VSA-G und zur Änderung des FAG vom 28. Oktober 2021 (GVBl. 2022, Teil I, Nr. 8, S. 31) mit Wirkung zum 1. Januar 2022.
6 ↑ Nr. 7a eingefügt gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
7 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
8 ↑ Geändert gemäß dem vorläufigen kirchlichen Gesetz zur Änderung des Verwaltung- und Serviceamtsgesetzes vom 23. April 2020 (GVBl. S. 223) mit Wirkung zum 1. Juli 2020.
9 ↑ Nummer 9a gestrichen gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
10 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
11 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
12 ↑ Geändert gemäß Artikel 3 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung 2022 und weiterer Gesetze vom 29. April 2022 (GVBl. Teil I, Nr. 39, S. 96) mit Wirkung zum 1. Mai 2022.
13 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
14 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
15 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
16 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
17 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
18 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
19 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
20 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
21 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
22 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
23 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
24 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
25 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
26 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
27 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
28 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
29 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
30 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
31 ↑ § 11a eingefügt gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
32 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
33 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
34 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
35 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
36 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
37 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
38 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
39 ↑ Absatz 3 angefügt gemäß Artikel 1 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung des VSA-G und zur Änderung des FAG vom 28. Oktober 2021 (GVBl. 2022, Teil I, Nr. 8, S. 31) mit Wirkung zum 1. Januar 2022.
40 ↑ Absatz 4 angefügt gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
41 ↑ Aufgehoben gemäß des zweiten kirchlichen Gesetzes zur Änderung des VSA-G vom 21. Oktober 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 5) mit Wirkung zum 1. Januar 2021.
42 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
43 ↑ Geändert gemäß Artikel 1 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung des VSA-G und zur Änderung des FAG vom 28. Oktober 2021 (GVBl. 2022, Teil I, Nr. 8, S. 31) mit Wirkung zum 1. Januar 2022.
44 ↑ Aufgehoben gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
45 ↑ Geändert gemäß des zweiten kirchlichen Gesetzes zur Änderung des VSA-G vom 21. Oktober 2020 (GVBl. 2021, Teil I, S. 5) mit Wirkung zum 1. Januar 2021.
46 ↑ Geändert gemäß Artikel 1 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung des VSA-G und zur Änderung des FAG vom 28. Oktober 2021 (GVBl. 2022, Teil I, Nr. 8, S. 31) mit Wirkung zum 1. Januar 2022.
47 ↑ Absatz 3 angefügt gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
48 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
49 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
50 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
51 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.
52 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
53 ↑ § 18a eingefügt gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
54 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
55 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
56 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
57 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
58 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
59 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
60 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
61 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
62 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
63 ↑ 7a eingefügt gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
64 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
65 ↑ Nummer 8 geändert und Nummer 9a gestrichen gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9) mit Wirkung zum 1. Dezember 2023.
66 ↑ Geändert gemäß Artikel 2 des kirchlichen Gesetzes zur Änderung der Grundordnung und zur Änderung des VSA-G vom 23. Oktober 2025 (GVBl. 2026, Nr. 4, S. 7), mit Wirkung zum 1. Januar 2026.
67 ↑ Geändert gemäß kirchlichem Gesetz zur Änderung des VSA-G vom 27. Oktober 2022 (GVBl. 2023, Nr. 2, S. 9) mit Wirkung zum 1. Januar 2023.