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Bekanntmachungen

Nr. 51Anerkennung der Rechtsstellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 25.10.2022
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 14. 10.2022 (AZ: RA-7141.15/99) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Vogtsburg im Kaiserstuhl als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2023 ausgesprochen.

Nr. 52Anerkennung der Rechtsstellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 25.10.2022
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 14. 10.2022 (AZ: RA-7141.15/99) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Bretten und Gölshausen als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2023 ausgesprochen.

Nr. 53Anerkennung der Rechtsstellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 25.10.2022
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 14.10.2022 (AZ: RA-7141.15/99) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde St. Cyriak Sulzburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2023 ausgesprochen.

Nr. 54Anerkennung der Rechtsstellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 25.10.2022
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 14.10.2022 (AZ: RA-7141.15/99) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Rohrbach-Steinsfurt als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2023 ausgesprochen.

Nr. 55Anerkennung der Rechtsstellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 25.10.2022
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 14.10.2022 (AZ: RA-7141.15/99) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde an der Kleinen Wiese als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2023 ausgesprochen.

Nr. 56Neubildung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden

OKR: 17.10.2022
AZ: 0020-01
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Die Amtszeit der gegenwärtigen Arbeitsrechtlichen Kommission, deren Amtszeit im April 2017 begann, läuft zum 31. März 2023 aus. Die derzeitigen Mitglieder bleiben bis zur Bildung einer neuen Arbeitsrechtlichen Kommission im Amt (§ 5 Abs. 5 Satz 2 ZAG-ARGG-EKD).
Die konstituierende Sitzung der neuen Arbeitsrechtlichen Kommission soll nach derzeitigem Planungsstand am 19. April 2023 stattfinden.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitarbeitenden können zur Hälfte von den Gewerkschaften und Mitarbeitendenverbänden und zur anderen Hälfte vom Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen entsandt werden. Gewerkschaften und Mitarbeitendenverbände sind nur dann zur Entsendung berechtigt, wenn sie nach ihrer Satzung allen Mitarbeitenden zugänglich sind (§ 7 ZAG-ARGG-EKD).
Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter, die von den einzelnen Gewerkschaften und Mitarbeitendenverbänden entsandt werden, richtet sich nach dem zahlenmäßigen Verhältnis der im Zeitpunkt der Entsendung in den Gewerkschaften oder Mitarbeitendenverbänden zusammengeschlossenen kirchlichen Mitarbeitenden im Zuständigkeitsbereich der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Landeskirche in Baden.
Mehr als die Hälfte der von den Gewerkschaften und Mitarbeitendenverbänden zu entsendenden Vertreterinnen und Vertreter muss beruflich im kirchlichen oder diakonischen Dienst tätig sein (§ 8 Abs. 3 ARGG-EKD).
Gewerkschaften und Mitarbeitendenverbände sowie der Gesamtausschuss werden aufgefordert bis spätestens
31. Januar 2023
der Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission, Blumenstrasse 1-7, 76133 Karlsruhe, E-Mail: Ingeborg.Trueck@ekiba.de mitzuteilen, ob sie von ihrem Entsendungsrecht Gebrauch machen.
Anfang Februar werden alle, die von ihrem Entsendungsrecht Gebrauch machen, von der Geschäftsstelle über die konkrete Anzahl der zu entsendenden Personen informiert. Gleiches gilt für das Meldedatum.
Zu diesem Zweck sollte bei der Meldung bis 31. Januar 2023, ob von dem Entsendungsrecht Gebrauch gemacht wird, eine Kontakt E-Mail-Adresse angegeben werden.

Nr. 57Steuerbeschluss der Evangelischen Landeskirche in Baden für die Kalenderjahre 2022 und 2023

OKR: 21.10.2022
Az: 5140
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Der Steuerbeschluss der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden für die Kalenderjahre 2022 und 2023 vom 27. Oktober 2021 wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium genehmigt (§ 18 Satz 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 Kirchensteuergesetz).
Der Steuerbeschluss ist im allgemeinen kirchlichen Veröffentlichungsorgan bekannt zu machen (§ 9 Abs. 2 Satz 2 Kirchensteuergesetz).

Stellenausschreibungen

Nr. 58Stellenausschreibung

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Erste Ausschreibung (Bewerbungsschluss 10.01.2023)
Gemeindepfarrstellen
- Kirchenbezirk Neckargemünd-Eberbach: Aglasterhausen, Breitenbronn, Daudenzell
- Kirchenbezirk Neckargemünd-Eberbach: Meckesheim und Mönchzell
- Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz: Eppelheim, Pfarrstelle I
Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichen Auftrag
- Beauftragte:r der Evangelischen Landeskirche in Baden bei Landtag und Landesregierung
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II. Freie Stellen für Diakoninnen und Diakone (Link) (Bewerbungsschluss 27.12.2022)
Erste Ausschreibung
- Kirchenbezirk Karlsruhe-Land: Linkenheim
- EOK, Referat 4, Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit (ESB) im Evangelischen Kinder- und Jugendwerk Baden (EKJB): Landesjugendreferent:in (50%)
- Kirchenbezirk Villingen: Bezirksstelle für Evang. Erwachsenenbildung (50%) kombiniert mit Bezirksauftrag „Junge Erwachsene und Social Media“ (50%)
Zweite Ausschreibung
- EOK, Referat 1, Abteilung „Kirche und Gesellschaft“, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (KDA): Referent:in für Bildungs- und Netzwerkarbeit (75%)
- Kirchenbezirk Karlsruhe-Land Ettlingen (50%)
- Stadtkirchenbezirk Mannheim: Feudenheim
Herausgeber: Evangelischer Oberkirchenrat, Blumenstraße 1–7, 76133 Karlsruhe
Postfach 2269, 76010 Karlsruhe, Telefon 0721 9175 0
Erscheint (in der Regel) einmal im Monat. Satz und Druck: Mediengestaltung und Hausdruckerei des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe.