.Kirchliches Gesetz
Artikel 1
Artikel 2
Kirchliches Gesetz
zum Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg
Vom 24. Oktober 2007 (GVBl. S. 174)
Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
####Artikel 1
Zustimmung, Veröffentlichung
1 Dem in Stuttgart am 17. Oktober 2007 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Evangelischen Landeskirche in Baden und mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie dem dazugehörigen Schlussprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt. 2 Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
#Artikel 2
Inkrafttreten
(
1
)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(
2
)
Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlussprotokoll nach Artikel 31 des Vertrags in Kraft treten, ist im Gesetzes- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1#.
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1 ↑ Inkrafttreten: 10. April 2008, Bekanntmachung vom 10. April 2008 (GVBl. S. 92)
1 ↑ Inkrafttreten: 10. April 2008, Bekanntmachung vom 10. April 2008 (GVBl. S. 92)