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Rechtsverordnungen

Nr. 124Rechtsverordnung
über Regelungen zur Erprobung digitaler Instrumente
bei elektronischen Buchungsabläufen
(Digitale Buchungsabläufe-RVO – DiBu-RVO)

Vom 10. September 2024
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Der Evangelische Oberkirchenrat erlässt nach § 18 Abs. 2 des Kirchlichen Gesetzes über die Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben kirchlicher Rechtsträger sowie über die Verwaltungs- und Serviceämter und Evangelischen Kirchenverwaltungen in der Evangelischen Landeskirche in Baden (VSA-G) vom 23. Oktober 2019
(GVBl. 2020, S. 2), zuletzt geändert am 25. Oktober 2023 (GVBl. 2024, Nr. 5, S. 9), folgende Rechtsverordnung:
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§ 1
Anwendungsbereich

Diese Rechtsverordnung gilt im Zuständigkeitsbereich der Verwaltungs- und Serviceämter sowie für die Evangelischen Kirchenverwaltungen in der Evangelischen Landeskirche in Baden.
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§ 2
Feststellungsberechtigung

Bei Verwendung des Workflow-Systems Phoenix erteilt abweichend zu § 23 Abs. 8 LWG allein die Person den Feststellungsvermerk über die sachliche und rechnerische Richtigkeit, die hinsichtlich des betreffenden Zahlungsvorgangs sachkundig ist, wenn der festzustellende Buchungsbetrag die Grenze von 250 Euro brutto nicht überschreitet. Einer Beteiligung der Person im Vorsitzendenamt bedarf es in diesem Fall nicht.
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§ 3
Anordnung von Einnahmen

Einnahmen, die über das KFM-Modul Faktura erhoben werden, gelten aufgrund der Dokumentation im Verfahren bereits nach § 58 KVHG als festgestellt sowie angeordnet und bedürfen keiner darüber hinaus gehenden Feststellung bzw. Anordnung im Einzelfall.
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§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
( 2 ) Sie tritt am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
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Karlsruhe, den 10. September 2024
Der Evangelische Oberkirchenrat
Prof. Dr. Heike Springhart
Landesbischöfin

Bekanntmachungen

Nr. 125Freigabe von KRZ.Kita als Buchführungssystem

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Bislang war die Nutzung von KRZ.Kita als Buchführungssystem nur mit Einzelfallgenehmigung des EOK als Ausnahme von § 82 Abs. 1 KVHG möglich. Ansonsten war es erforderlich, alle Einzelumsätze an KFM als führendes System zu übergeben. Spätestens mit der Abbildung konsequenter Soll-Buchhaltung und Nutzung des Elektronischen Kontoauszugs als Folge von KFM-Faktura ist dies im Rahmen der bestehenden Schnittstelle nicht mehr praktikabel.
Daher kann die Buchführung der Einnahmen von Kindertagesstätten ab sofort vollumfänglich über das Programm KRZ.Kita erfolgen. Damit kann auch hier der elektronische Kontoauszug genutzt werden. Dies ist bereits durch die vorhandenen Lizenzen des KRZ SWD abdeckt und verursacht keine Mehrkosten. Die über KRZ.Kita gebuchten Umsätze sind dann jeweils in einem monatlichen Rhythmus periodengerecht summarisch nach KFM zu übernehmen. Damit enthält KFM weiterhin das haushälterische Gesamtvolumen des Rechtsträgers und ermöglicht eine konsolidierte Betrachtung bis hin zum Jahresabschluss.

Nr. 126Zusammenschluss von Pfarrgemeinden in Baden-Baden
(Kirchenbezirk Baden-Baden und Rastatt)

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Mit Wirkung ab 1. Januar 2025 werden die Pfarrgemeinden Luther, Paulus und Stadtkirchengemeinde der Kirchengemeinde Baden-Baden zur Pfarrgemeinde Evangelische Christusgemeinde Baden-Baden zusammengeschlossen. Der Pfarrdienst der Evangelischen Christusgemeinde Baden-Baden umfasst drei Pfarrstellen, mit jeweils einem vollen Dienstverhältnis, die wie folgt bezeichnet werden:
- Pfarrstelle I der Evangelischen Christusgemeinde Baden-Baden
- Pfarrstelle II der Evangelischen Christusgemeinde Baden-Baden
- Pfarrstelle III der Evangelischen Christusgemeinde Baden-Baden

Nr. 127Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Aglasterhausen, Breitenbonn, Daudenzell als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/3) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Aglasterhausen, Breitenbronn, Daudenzell als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 128Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde in Schopfheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/9) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde in Schopfheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 129Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Meckesheim und Mönchzell als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/5) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Meckesheim und Mönchzell als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 130Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Michelbach Unterschwarzach als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/6) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Mittelbach Unterschwarzach als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 131Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen-Oberschwarzach-Neckarkatzenbach als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/7) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen-Oberschwarzach-Neckarkatzenbach als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 132Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Östringen-Odenheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/8) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Östringen-Odenheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 133Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Region Bruchsal als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/4) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Region Bruchsal als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 134Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Steinachtal als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/13) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Steinachtal als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Nr. 135Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Wertheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts

OKR: 10.09.2024
AZ: 1111
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Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat mit Schreiben vom 12.08.2024
(AZ: KMRA-7141-3/13/11) die Anerkennung der Evangelischen Kirchengemeinde Wertheim als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Wirkung zum 01.01.2025 ausgesprochen.

Stellenausschreibungen

Nr. 136Stellenausschreibungen

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I. Freie Stellen für Pfarrer*innen (w/m/d) (Link) (Bewerbungsschluss: 10.12.2024)
Pfarrstellen mit gemeindlichem Auftrag
- Kirchenbezirk Baden-Baden und Rastatt: Christusgemeinde Baden-Baden (Kooperationsraum Süd)
- Kirchenbezirk Überlingen-Stockach: Stetten am kalten Markt (Kooperationsraum Nord)
Pfarrstellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag
- Stadtkirchenbezirk Freiburg: Seelsorger*in (w/m/d) Justizvollzugsanstalt Freiburg
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II. Freie Stellen für Diakon*innen (w/m/d)(Link) (Bewerbungsschluss:10.12.2024)
Stellen mit gemeindlichem Auftrag
- Stadtkirchenbezirk Mannheim: Neckarstadt im Bereich Gemeinwesenarbeit im Diakoniepunkt Paul-
Gerhardt
- Kirchenbezirk Südliche Kurpfalz: St. Ilgen (Kooperationsraum Mittlerer Leimbach)
Stellen mit allgemeinem kirchlichem Auftrag
- Stadtkirchenbezirk Freiburg: Seelsorger*in (w/m/d) Justizvollzugsanstalt Freiburg
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Herausgeber: Evangelischer Oberkirchenrat, Blumenstraße 1–7, 76133 Karlsruhe
Postfach 2269, 76010 Karlsruhe, Telefon 0721 9175 0
Erscheint (in der Regel) einmal im Monat. Satz und Druck: Mediengestaltung und Hausdruckerei des Evangelischen Oberkirchenrats in Karlsruhe.