.Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Geltungszeitraum von: 01.01.2012
Geltungszeitraum bis: 30.03.2022
Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden
(BuchführungsRVO - Bufü-RVO)
Vom 14. Februar 2012 (GVBl. S. 93)1#
####Der Evangelische Oberkirchenrat erlässt aufgrund § 98 Abs. 2 KVHG folgende Rechtsverordnung:
#§ 1
Geltungsbereich
(
1
)
Kirchliche Rechtsträger, die unter den Geltungsbereich nach § 1 KVHG fallen, führen ihre Bücher nach den Regeln der Verwaltungsbuchführung (erweiterte Betriebskameralistik), sofern für bestimmte Bereiche keine andere Buchführungsart vorgeschrieben oder zulässig ist.
(
2
)
Die Rechtsverordnung über die Buchführung der Diakonischen Werke und der Diakonieverbände im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 14. September 1993 (GVBl. S. 157) bleibt von dieser Rechtsverordnung unberührt.
#§ 2
Form der Buchführung
(
1
)
Die kirchlichen Rechtsträger nach § 1 führen ihre Bücher nach den vom Evangelischen Oberkirchenrat vorgegebenen EDV-Verfahren (§ 80 Abs. 1 KVHG) und nach den gemäß § 3 erlassenen Richtlinien. Die Haushaltssystematik der Landeskirche ist verbindlich.
(
2
)
Folgende Bücher sind zu führen:
- Zeitbuch,
- Sachbuch-Haushalt (SB 00),
- Sachbuch der Vorschuss- und Verwahrrechnung (SB 51),
- Sachbuch des Vermögensnachweises (SB 91).
Jedes Buch (Nummern 1 bis 4) wird automatisiert abgeschlossen. Korrespondenzbuchungen zwischen den Sachbuchteilen (Nummern 2 bis 4) sind zulässig (Verbundrechnung). Daneben kann ein Investitions-Sachbuch (SB 02) geführt werden. Das Haushaltssachbuch kann in einem Verwaltungs- und Vermögenshaushaltssachbuch geführt werden (§ 31 KVHG).
(
3
)
Weitere Sachbücher (03 ff) dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen geführt werden.
#§ 3
Erlass von Richtlinien
Der Evangelische Oberkirchenrat erlässt Richtlinien zur Ausführung dieser Rechtsverordnung.
#§ 4
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(
1
)
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
(
2
)
Die Rechtsverordnung über die Buchführung im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 18. Dezember 2007 (GVBl. 2008 S. 68) tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.
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1 ↑ Siehe hierzu Berichtigung Nr. 2 GVBl. Nr. 7/2012 S. 154.
1 ↑ Siehe hierzu Berichtigung Nr. 2 GVBl. Nr. 7/2012 S. 154.