.

Geltungszeitraum von: 01.01.2018

Geltungszeitraum bis: 01.01.2019

Richtlinien über die Aufstellung und Verabschiedung der Haushalts- und Wirtschaftspläne für kirchliche Rechtsträger i.S.v. § 1 KVHG
für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsrichtlinien 2018/2019)

Vom 28. November 2017

Der Evangelische Oberkirchenrat hat aufgrund von § 43 Abs. 4 KVHG zur Aufstellung und Verabschiedung der Haushaltspläne der kirchlichen Rechtsträger mit Ausnahme der Landeskirche sowie der kirchlichen Stiftungen, kirchlichen Anstalten und Einrichtungen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 folgende Richtlinien erlassen:
Den vollständigen Text der HHR 2018/2019 entnehmen Sie bitte GVBl. 2/2018, S. 50ff.
####

#