.Erklärung der
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
Erklärung der
»eucharistischen Gastbereitschaft«
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 19. November 1974
(GVBl. S. 106)
# 1 Die Landessynode der Evang. Landeskirche in Baden gab bei ihrer Herbsttagung 1974 eine Erklärung der »eucharistischen Gastbereitschaft« der Landeskirche ab.
2 Sie nimmt damit Stellung zu einem Problem, das in den letzten Jahren in der praktischen Seelsorge zunehmende Bedeutung erlangt hat. 3 Da derzeit noch keine Abendmahlsgemeinschaft mit allen christlichen Kirchen im südwestdeutschen Raum zu verwirklichen ist, soll durch diese Erklärung der besonderen Situation konfessionsverschiedener Ehepaare seelsorgerlich entsprochen werden. 4 Die Pfarrer werden gebeten, die Gemeindeglieder in geeigneter Weise darüber zu informieren.
5 Die Erklärung der Landessynode hat folgenden Wortlaut:
»Die Evang. Landeskirche in Baden erklärt ihre »eucharistische Gastbereichtschaft«.
6 Glieder anderer christlicher Kirchen können auf ihren Wunsch bei bestimmten Gelegenheiten am Abendmahl in unserer Kirche teilnehmen.
7 Dabei ist etwa an folgendes gedacht:
Eucharistiefeiern bei ökumenischen Anlässen verschiedener Art.
8 Eucharistiefeiern bei
- Trauung konfessionsverschiedener Ehen, gemeinsamem Gottesdienstbesuch,
- Konfirmation von Kindern aus konfessionsverschiedenen Ehen etc.
10 Mit der Erklärung dieser Gastbereitschaft ist ein Beitrag zum Gespräch über die ökumenische Eucharistiefeier geleistet. 11 Das Gespräch soll weitergeführt werden.«