.Ordnung
Ordnung
der Fachgruppe Gleichstellung
der Evangelischen Landeskirche in Baden
Vom 13. Februar 2001
Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 10 der Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden erlässt der Evangelische Oberkirchenrat folgende Ordnung der Fachgruppe Gleichstellung der Evangelischen Landeskirche in Baden:
#1. Allgemeines
- 1.1
- 1 Die Arbeit dient der gegenseitigen Information und Beratung sowie der gemeinsamen Entscheidung. 2 Die Mitglieder der Fachgruppe sind verpflichtet, in die Beratung alle sachdienlichen Informationen und Gesichtspunkte einzubringen.
- 1.2
- Die Sitzungen der Fachgruppe sind nicht öffentlich.
2. Zusammensetzung
- 2.1
- Die Fachgruppe setzt sich zusammen aus zehn Mitgliedern, die durch den Evangelischen Oberkirchenrat berufen werden:
- fünf Mitglieder, die aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Referate des Evangelischen Oberkirchenrats kommen, und
- fünf Mitglieder, die aus verschiedenen Berufsgruppen und der Landessynode kommen, sowie einer bzw. einem Ehrenamtlichen.
- 2.2
- 1 Die Leiterin bzw. der Leiter des Referates 1 hat den Vorsitz in der Fachgruppe. 2 Diese wählt aus dem Kreis der Mitglieder nach Nr. 2 a) eine Person in das Stellvertretendenamt.
- 3.2
- Je nach Tagesordnung können weitere fachkundige oder betroffene Personen zugezogen werden.
3. Aufgaben
- 3.1
- Die Aufgaben der Fachgruppe umfassen folgende Gebiete:
- die Bearbeitung sämtlicher Gleichstellungsfragen;
- die konzeptionelle Weiterentwicklung der Gleichstellungsarbeit.
- 3.2
- Die Fachgruppe lädt mindestens einmal jährlich Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Mitarbeitervertretungen zu einem regelmäßigen Austausch und zu Absprachen über inhaltliche Fragen gemeinsam ein.
- 3.3
- Das synodale Mitglied erstattet der Landessynode jährlich Bericht von der Arbeit der Fachgruppe, wenn dies von der Landessynode gewünscht wird.
4. Geschäftsführung
1 Die Fachgruppe bestellt aus dem Kreis der Mitglieder nach Nr. 2 b) eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer jeweils für die Dauer eines Jahres. 2 Die Geschäftsführung führt die laufenden Geschäfte und koordiniert in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Vorsitzenden die beschlossenen Arbeiten.
#5. Sitzungen
- 5.1
- Einberufung und Tagesordnung1 Die Fachgruppe soll alle zwei Monate zu einer Sitzung zusammenkommen. 2 Die Geschäftsführung lädt zu der Sitzung ein und erstellt in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Vorsitzenden die Tagesordnung. 3 Jedes Mitglied hat das Recht, Tagesordnungspunkte für die Sitzung vorzuschlagen.
- 5.2
- Beschlussfassung und Protokoll
- Die Fachgruppe ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder (s. § 138 Grundordnung) anwesend ist, wobei mindestens je drei Personen den Gruppen nach Nr. 2.1 Buchst. b) zugehören müssen.
- Die Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.
- 1 Die Beschlussfassung erfolgt in der Regel mündlich. 2 Auf Antrag eines Mitglieds muss schriftlich abgestimmt werden.
- 1 Über die Sitzung führt das geschäftsführende Mitglied Protokoll. 2 Das Protokoll wird spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung an alle Mitglieder versandt und in dieser Sitzung verabschiedet.
6. Schlussbestimmung
- 6.1
- Die Ordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.
- 6.2
- Gleichzeitig tritt die Ordnung für die Gleichstellungsbeauftragte für die Evangelische Landeskirche in Baden vom 30. Juli 1996 (GVBl. S. 93) außer Kraft.