.Belegexemplare
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
Belegexemplare
für die Landeskirchliche Bibliothek
Bekanntmachung des Evangelischen Oberkirchenrats
vom 5. Dezember 1978
(GVBl. S. 215)
# 1 Gemäß Beschluß des Evangelischen Oberkirchenrats sind der Landeskirchlichen Bibliothek Belegexemplare zur Verfügung zu stellen, wenn
- von der Landeskirche Druckkostenzuschüsse gewährt worden sind,
- eine landeskirchliche Dienststelle eine Veröffentlichung vornimmt (z.B. RPI, EB),
- Kirchengemeinden Festschriften o.ä. herausgeben.
2 Mitarbeiter der Landeskirche, die privat Veröffentlichungen vornehmen, werden gebeten, ebenfalls der Landeskirchlichen Bibliothek je 1 Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.