.Durchführungsbestimmungen
§ 1
§ 2
§ 3
#§ 4
§ 5
Durchführungsbestimmungen
zur sicheren Nutzung mobiler und lokaler Endgeräte
(DB-Endgeräte)
Vom 3. September 2024 (GVBl., Nr. 112, S. 207)
Der Evangelische Oberkirchenrat hat nach § 2 des Kirchlichen Gesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (AusG-DSG-EKD) vom 26. April 1994 (GVBl. S. 107), geändert am 23. Oktober 2013 (GVBl. S. 295) in Verbindung mit § 54 Abs. 2 des Kirchengesetzes über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) vom 15. November 2017 (ABl. EKD S. 353), zuletzt geändert am 9. November 2022 (ABl. EKD S. 156) folgende Durchführungsbestimmungen erlassen:
####§ 1
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(
1
)
1 Diese Durchführungsbestimmungen finden Anwendung auf alle mobilen und lokalen Endgeräte, die auf das Cloudsystem von Microsoft 365 der Evangelischen Landeskirche in Baden zugreifen. 2 Dieser Zugriff erfolgt für alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitenden über eine persönliche E-Mail-Adresse mit der Endung @ekiba.de oder @*.ekiba.de.
(
2
)
Die Vorschriften des § 2 Abs. 1 Nummern 2 bis 5 finden keine Anwendung für vom Evangelischen Oberkirchenrat für seine Mitarbeitenden zur Verfügung gestellten mobilen und lokalen Endgeräte.
(
3
)
Mobile Endgeräte sind tragbare Kommunikationsgeräte, die ortsungebunden zur Sprach- und Datenkommunikation eingesetzt werden können, z. B. Mobiltelefone, Smartphones, Netbooks, Notebooks oder Tablets.
(
4
)
Lokale Endgeräte sind stationäre Geräte, die über einen Netzanschluss eines öffentlichen oder privaten Daten- oder Telekommunikationsnetzes angeschlossen sind, z.B. PCs.
#§ 2
Nutzungsbedingungen
(
1
)
1 Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Endgeräte dürfen nur unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen genutzt werden:
- Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die von der Landeskirche vorgegebene Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten und zu verwenden.
- 1 Nutzerinnen und Nutzer sind für die Sicherung ihrer persönlichen Daten selbst verantwortlich. 2 Der Evangelische Oberkirchenrat übernimmt im Falle einer aus Sicherheitsgründen erfolgten Rücksetzung keine Haftung für den Verlust von Daten.
- 1 Die Geräte sind mit den aktuellen Patches und Sicherheitsupdates des Herstellers oder Netzwerks auszustatten. 2 Es ist mindestens einmal pro Woche zu überprüfen, ob neue Patches und Sicherheitsupdates vorhanden sind. 3 Soweit vorhanden, sind diese unverzüglich zu installieren.
- 1 Alle installierten Anwendungen müssen Quellen (Google Play Store, Apple App Store) entstammen, die vom Entwickler des jeweiligen Betriebssystems autorisiert sind. 2 Es darf kein Code von anderen Quellen installiert werden.
- Die Deaktivierung von werksseitig installierten Sperren mit dem Zweck, Zugriff auf eigentlich nicht für die Nutzerinnen und Nutzer vorgesehene Funktionen zu erhalten, ist nicht gestattet.
- Wird ein unbefugter Zugriff auf Daten der Landeskirche vermutet, ist dies dem Evangelischen Oberkirchenrat unverzüglich anzuzeigen.
- Raubkopien oder illegale Inhalte dürfen nicht auf Endgeräte geladen werden.
- Während der Nutzung von landeskirchlichen Anwendungen ist es den Nutzerinnen und Nutzern untersagt, auf einem mobilen oder lokalen Endgerät mit administrativen Benutzerrechten (Admin-Benutzer) zu arbeiten.
(
2
)
Die technischen Anforderungen nach § 3 bleiben unberührt.
#§ 3
Technische Anforderungen
1 Die Nutzerinnen und Nutzer sind dafür verantwortlich, dass die Geräte folgende technische Voraussetzungen erfüllen:
- Die in § 1 Abs. 1 Satz 1 genannten Geräte müssen ein aktuell gültiges Betriebssystem im Einsatz haben für das in regelmäßigen Abständen, mindestens alle 6 Monate, Sicherheitsupdates veröffentlicht werden.
- Benutzerpasswörter für mobile und lokale Geräte dürfen nur in verschlüsselten Passwortspeichern aufbewahrt werden.
- Benutzerpasswörter müssen den Anforderungen der Passwortrichtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genügen und dürfen nicht für andere Anwendungen verwendet werden.
- Die Geräte müssen vor jeder erneuten Benutzung ein Passwort abfragen.
§ 4
Umfang der Serviceleistungen durch den Evangelischen Oberkirchenrat
(
1
)
Die Einrichtung und Konfiguration der Endgeräte erfolgt durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst.
(
2
)
Für die Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung stellt der Evangelische Oberkirchenrat Unterstützung in Form von Handreichungen bereit und unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer im Rahmen des regulären IT-Supports.
(
3
)
1 Für die Betriebssysteme iOS und Android stellt der Evangelische Oberkirchenrat eine Information zur Anbindung an das Mailsystem in der Infothek bereit. 2 Weiterhin übernimmt die IT des Evangelischen Oberkirchenrats die Sicherstellung des Betriebs und der Verfügbarkeit des Mailsystems sowie den Support des Mailclients im Web.
(
4
)
Ein Support bei der Einrichtung und Konfiguration der Anbindung oder bei allgemeinen technischen Fragen, die das Endgerät betreffen, wird durch den Evangelischen Oberkirchenrat nicht geleistet.
#§ 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(
1
)
Diese Durchführungsbestimmungen treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
(
2
)
Gleichzeitig treten die Durchführungsbestimmungen zur Datensicherheit mobiler und lokaler Endgeräte vom 20. Februar 2018 (GVBl. S. 166) außer Kraft.