Rechtsstand: 01.01.2021

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Artikel 3

Die Evangelische Landeskirche in Baden will im Glauben an Jesus Christus und im Gehorsam ihm gegenüber festhalten, was sie mit der Judenheit verbindet. Sie lebt aus der Verheißung, die zuerst an Israel ergangen ist, und bezeugt Gottes bleibende Erwählung Israels. Sie beugt sich unter die Schuld der Christenheit am Leiden des jüdischen Volkes und verurteilt alle Formen der Judenfeindlichkeit.
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Literatur
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Baden Württemberg (2018): Arbeitshilfe zum Kairos Dokument der Christinnen und Christen in Palästina. Die Stunde der Wahrheit – Ein Wort des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe aus der Mitte des Leidens der Palästinenser und Palästinenserinnen (Impulse zum Gespräch 2). Neuauflage.
Assmann, Aleida (2020): Die Wiedererfindung der Nation. Warum wir sie fürchten und warum wir sie brauchen. München.
Boehm, Omri (2020): Israel eine Utopie. Berlin.
Brumlik, Micha (2020): Antisemitismus. Ditzingen.
de Wall, Heinrich (1994): Die Änderung der Grundartikel evangelischer Kirchenverfassungen. ZevKR 39, S. 249 ff.
Duchow, Ulrich / Ulrich, Hans G. (2019): Religionen für Gerechtigkeit in Palästina-Israel. Jenseits von Luthers Feindbildern (Die Reformation radikalisieren, Bd. 7). 3. aktualisierte Aufl. Otterstadt/Speyer.
Evangelische Kirche in Deutschland (2002): Christen und Juden I-III. Die Studien der Evangelischen Kirche in Deutschland 1975-2000, hrsg. im Auftrag des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom Kirchenamt der EKD. Gütersloh.
Evangelische Kirche in Deutschland (2017): Antisemitismus, Vorurteile, Ausgrenzungen, Projektionen und was wir dagegen tun können. Eine Information der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der Union Evangelischer Kirchen in der EKD (UEK) und der Vereinigten Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Hannover. URL: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/2017_Antisemitismus_WEB.pdf. (Abruf 16.07.2020).
Evangelische Kirche in Deutschland (2020): Stellungnahme der Evangelischen Mittelost-Kommission zu den Annexionsplänen der israelischen Regierung. URL: https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/Stellungnahme_EMOK_zu_Annektionsplaenen_Westjordanland_2020.pdf. (Abruf 20.03.2021).
Heilbronn, Cristian / Rabinovici, Doron / Sznaider, Natan (2019): Neuer Antisemitismus? Fortsetzung einer globalen Debatte (edition suhrkamp 2740). 3. erweiterte und überarbeitete Aufl. Berlin.
Hüffmeier, Wilhelm (2001): Kirche und Israel. Ein Beitrag der reformatorischen Kirchen Europas zum Verhältnis von Juden und Christen (Leuenberger Texte 6). Frankfurt a. M.
Strenger, Carlo (2015): Israel. Einführung in ein schwieriges Land. 5. Aufl. Berlin.
Winter, Jörg (2001): Die kirchenrechtliche Entwicklung in der Evangelischen Landeskirche in Baden in den Jahren 1990–2000. In: Geis, Max-Emanuel / Lorenz, Dieter (Hrsg.): Staat-Kirche-Verwaltung. Festschrift für Hartmut Maurer zum 70. Geburtstag. München, S. 507 ff.
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A. Grundordnung 1972

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Durch das sechste kirchliche Gesetz zur Änderung der Grundordnung vom 2. April 19721# wurde im Abschnitt »Gemeinsame Dienste der Landeskirche« als § 67a (später 69) eine Bestimmung aufgenommen, die sich mit dem Verhältnis der Landeskirche zu den Juden beschäftigt.2# Dieser Paragraf hatte folgenden Wortlaut:
»Die Landeskirche mit ihren Kirchenbezirken und Gemeinden bemüht sich um die Begegnung mit der Judenheit.«
Die Bestimmung ging damals zurück auf einen Vorschlag des Amtes für Jugendarbeit3# und eine entsprechende Eingabe des Studienkreises Kirche und Israel.4#
Ursprünglich vorgeschlagen war die Formulierung:
»Sie bemüht sich um die Begegnung mit dem Judentum aufgrund des gemeinsamen Glaubens an den einen Gott.«
Systematisch sollte der Satz als Ergänzung in § 67a aufgenommen werden, der die Verpflichtung zur ökumenischen Zusammenarbeit mit allen Kirchen und christlichen Gemeinschaften betraf. Der Hauptausschuss der Synode hat dazu festgestellt, »das Verhältnis zu den anderen Religionen gehört unter den Absatz über die Weltmission, aber das Gespräch, die Begegnung mit dem Judentum gehört unter einen eigenen, wenn auch kleinen Paragraphen, weil wir zum Judentum eben doch ein anderes Verhältnis haben als zu den übrigen Religionen. Wir können aber das Gespräch mit dem Judentum auch nicht unter den Ökumeneansatz unterbringen. Aus diesem Grunde haben wir einen besonderen kleinen Paragraphen eingestellt.«5#
2
Der Hauptausschuss hat damals die Formulierung vorgeschlagen:
»Die Landeskirche mit ihren Kirchenbezirken und Gemeinden bemüht sich um die Begegnung mit der Synagoge.«
Es wurde befürchtet, der Begriff »Judentum« könnte rassistisch verstanden werden. Bedenken dagegen ergaben sich auch deshalb, weil er »ein sehr stark säkularisiertes Judentum mit umfaßt«6#. Mit der Formulierung »Israel« verbanden sich eher politische Vorstellungen.7# Der schließlich gewählte Begriff »Judenheit« in Parallele zum Begriff »Christenheit«geht auf den Vorschlag des Synodalen Peter Brunner8# zurück, um deutlich zu machen, dass es darum geht, mit der Glaubensgemeinschaft der Juden im Gespräch zu sein.9#
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B. Erklärung der Landessynode 1984

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Am 3. Mai 1984 hat die badische Landessynode als eine der ersten10# eine viel beachtete Erklärung zum Thema »Christen und Juden« verabschiedet, die folgenden Wortlaut hat:
»1.
Die Synode stellt sich der geschichtlichen Notwendigkeit, aufgrund biblischer Einsicht ein neues Verhältnis der Kirche zum jüdischen Volk zu gewinnen. Durch Jahrhunderte wurden christliche Theologie, kirchliche Predigt, Unterweisung und kirchliches Handeln immer wieder von der Vorstellung belastet, das jüdische Volk sei von Gott verworfen. Dieser christliche Antijudaismus wurde zu einer der Wurzeln des Antisemitismus. Deshalb bekennen wir betroffen die Mitverantwortung und Schuld der Christenheit in Deutschland am Holocaust.
2.
In unserem Bemühen um ein neues Verstehen stellen wir dankbar fest, daß das Alte Testament gemeinsame Grundlage für Glauben und Handeln von Juden und Christen ist. Wir sehen den unlösbaren Zusammenhang des Neuen Testaments mit dem Alten Testament neu. Wir lernen deren Verhältnis zueinander von der Verheißung Gottes her verstehen: Gott gibt, erfüllt und bekräftigt sie neu. Das ›Neue‹ ersetzt nicht das ›Alte‹.
3.
Wir glauben an Gottes Treue: Er hat sein Volk Israel erwählt und hält an ihm fest. Darum müssen wir der Auffassung widersprechen, daß Israel von Gott verworfen sei. Die Erwählung Israels wird auch nicht durch die Erwählung der Kirche aus Juden und Heiden aufgehoben. Wir Christen bekennen uns zu Jesus, der ein Jude war, als dem für alle gekreuzigten, auferstandenen und wiederkommenden Herrn, dem Heiland der Welt.
Mit Schmerz und Trauer stellen wir fest, daß uns dieses Bekenntnis vom Glauben des jüdischen Volkes trennt. Im Glauben an Jesus Christus und im Gehorsam ihm gegenüber wollen wir unser Verhältnis zu den Juden neu verstehen und festhalten, was uns mit ihnen verbindet.
4.
Wir bekennen mit den Juden Gott als den Schöpfer des Himmels und der Erde. Wir glauben mit den Juden, daß Gerechtigkeit und Liebe Weisungen Gottes für unser ganzes Leben sind. Wir hoffen mit den Juden auf einen neuen Himmel und eine neue Erde und wollen mit ihnen in der Kraft dieser Hoffnung für Gerechtigkeit und Frieden in dieser Welt arbeiten.«11#
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C. Grundordnung 2001

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Diese Erklärung hat ihren rechtlichen Niederschlag12# im 14. Gesetz zur Änderung der Grundordnung vom 26. April 200113# gefunden. In der Vorlage des Landeskirchenrates und im Hauptantrag des Rechtsausschusses der Landessynode war unter Bezugnahme auf Römer 11, 16–1814# als Formulierung ursprünglich vorgeschlagen worden:
»Die Landeskirche will im Glauben an Jesus Christus und im Gehorsam ihm gegenüber festhalten, was sie mit der Judenheit verbindet. Sie anerkennt die jüdischen Wurzeln ihres Glaubens und die bleibende Erwählung Israels. Sie beugt sich unter die Schuld der Christenheit am Leiden des jüdischen Volkes und verurteilt alle Formen der Judenfeindlichkeit.«15#
5
Die Bezugnahme auf das Bild der Wurzel aus dem Römerbrief ist in der beschlossenen Fassung entfallen. Die Theologische Fakultät in Heidelberg hat dazu in ihrer Stellungnahme16# vermerkt, die Formulierung führe zu dem mit dem Zeugnis des Alten und Neuen Testaments nicht zu vereinbarenden Missverständnis einer Substitution Israels durch die Kirche in der Erfüllung von Gottes Heilsplan. Stattdessen hat sie die später übernommene Formulierung vorgeschlagen: »Sie lebt aus der Verheißung, die zuerst an Israel ergangen ist, und bezeugt Gottes bleibende Erwählung Israels.«17# Damit wird der Akzent auf Gottes Verheißung gelegt, die Israel und der Kirche Existenz und Kontinuität gewährt.
Die Synode einigte sich schließlich darauf, als § 2 Abs. 3 den folgenden Text in die Grundordnung aufzunehmen:
»Die Landeskirche will im Glauben an Jesus Christus und im Gehorsam ihm gegenüber festhalten, was sie mit der Judenheit verbindet. Sie lebt aus der Verheißung, die zuerst an Israel ergangen ist, und bezeugt Gottes bleibende Erwählung Israels. Sie beugt sich unter die Schuld der Christenheit am Leiden des jüdischen Volkes und verurteilt alle Formen der Judenfeindlichkeit.«18#
6
Im gemeinsamen Bericht der vier ständigen Ausschüsse wird hervorgehoben: »Wichtig war allen Mitgliedern der Ausschüsse, dass alle Aussagen der Landeskirche im Glauben an Jesus Christus und im Gehorsam ihm gegenüber geschehen. Christus bleibt der Herr unserer Kirche.«19# Außerdem bestand Einigkeit darüber, »dass in diesem Zusammenhang unter Israel nicht der moderne jüdische Staat, sondern das Israel des Alten Testaments und die Gesamtheit der Menschen jüdischen Glaubens zu verstehen sind«20#.
7
Nicht gefolgt ist die Synode dem Vorschlag der Theologischen Fakultät, von einer »Mitschuld« der Christenheit am Leiden des jüdischen Volkes zu sprechen. »Die von der Theologischen Fakultät vertretene Auffassung, dass die Christen nur eine Mitschuld am Leiden Israels treffe, ist historisch richtig. Israel hat schon vor Christus schwere Leiden erfahren. Der Begriff Mitschuld stellt also insoweit keine Verkleinerung oder Verniedlichung dar. Trotzdem haben sich alle Ausschüsse für die Aussage ›Schuld der Christenheit am Leiden des jüdischen Volkes‹ entschieden. So soll möglichen Missverständnissen vorgebeugt werden.«21# Im Vergleich mit der synodalen Erklärung von 1984, die von einer »Mitverantwortung und Schuld der Christenheit in Deutschland am Holocaust« spricht, fällt auf, dass mit dieser neuen Formulierung ein wesentlich umfassenderes Schuldbekenntnis abgelegt worden ist.
8
Mit der Anerkennung der »bleibenden Erwählung Israels« ist eine Judenmission»sofern man darunter eine planmäßig durchgeführte, personell und institutionell organisierte Aktivität von Christen mit dem Ziel der Verbreitung christlichen Glaubens unter jüdischen Menschen versteht«22# – unvereinbar. Sie gehört deshalb heute »nicht mehr zu den von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Gliedkirchen betriebenen oder gar geförderten Arbeitsfeldern«23#.
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D. Grundordnung 2007

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Bei dem 2001 festgelegten Wortlaut ist es auch in der neuen Grundordnung vom 28. April 2007 geblieben. Allerdings wurde ihm im ersten Abschnitt unter den Theologischen Grundlagen eine andere systematische Stellung zugewiesen, indem er einen eigenen Artikel erhalten hat. Seine problematische frühere Positionierung als dritter Absatz im § 2, der in seinen beiden ersten Absätzen die ökumenischen Beziehungen zu den anderen christlichen Kirchen zum Inhalt hatte, ist damit beseitigt worden.
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Nicht durchgesetzt haben sich Vorschläge, das Verhältnis von Juden und Christen nach dem Vorbild anderer Landeskirchen24# bereits im Vorspruch zur Grundordnung zu thematisieren. Entsprechende Überlegungen gab es im Vorfeld der Beratungen zum 14. Änderungsgesetz zur Grundordung. Damals war vom Studienkreis Kirche und Israel in Zusammenarbeit mit dem Rechtsreferat des Evangelischen Oberkirchenrates vorgeschlagen worden, die Präambel durch den folgenden Satz zu ergänzen: »Sie bezeugt ausgehend von der Erklärung vom 3. Mai 1984 ›Christen und Juden‹ ihr erneuertes Verhältnis zum jüdischen Volk.« Dieser Gedanke wurde wegen grundsätzlicher Bedenken gegen eine Änderung des Wortlauts der Präambel und die Bezugnahme auf eine einfache Synodalerklärung nicht weiterverfolgt.
11
Durch das 14. Änderungsgesetz wurde außerdem in § 69 als Konkretisierung der Grundaussage ein zweiter Satz eingefügt, sodass sich folgender neuer Wortlaut ergab:
»Die Landeskirche mit ihren Kirchenbezirken und Gemeinden bemüht sich um die Begegnung mit der Judenheit. Die Landeskirche ist darauf bedacht, in Gottesdienst und Unterricht, Lehre und Leben ihr erneuertes Verständnis des Volkes Israel als Gottes Volk wachzuhalten.«
Der damals eingefügte zweite Satz ist in die neue Grundordnung mit einem ausdrücklichen Rückbezug auf Artikel 3 als Artikel 55 übernommen worden. Der erste Satz ist aufgegangen in der allgemeineren Formulierung des Artikels 54.25#
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E. Weitere Erklärungen der Landesynode

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I. Wort an die Gemeinden zur Gründung des Staates Israel 1988

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Aufgrund einer Eingabe des Studienkreises Kirche und Israel26# hat die Landessynode aus Anlass der Gründung des Staates Israel vor damals 40 Jahren am 15. April 1988 ein Wort an die Gemeinden verabschiedet mit folgendem Wortlaut:
»Am 14. Mai 1948 wurde der Staat Israel ausgerufen. Die Unabhängigkeitserklärung betont den Zusammenhang von Volk und Land Israel. Darum versteht sich der Staat Israel als Zuflucht und Heimstatt für Juden.
Als Christen haben wir eine Mitverantwortung für Israel. In der Existenz des Volkes Israel sehen wir ein Zeichen der Treue Gottes, dessen Verheißungen weiterwirken, und sind überzeugt, daß auch die Gründung des Staates Israel ein Zeichen des Weges Gottes mit Israel ist.
Wir sehen, daß die Gründung des Staates Israel für im Lande und besonders in den seit 1967 besetzten Gebieten lebende christliche und moslemische Menschen Ungerechtigkeiten mit sich gebracht hat. Wir spüren auch die Ratlosigkeit der Menschen und Völker im Nahen Osten, die bis heute in Konflikten leben. Die Lösung dieser Konflikte ist nur unter der Voraussetzung der Anerkennung des Rechtes auf staatliche Existenz Israels denkbar. Weitere Schritte sind notwendig und erfordern Toleranz, Gleichberechtigung und Wahrung des Lebensrechts aller dort lebenden Menschen. Mit dem jüdischen Volk in Israel freuen wir uns darüber, daß seit nunmehr 40 Jahren ein jüdischer Staat besteht. Zum 40. Jahrestag der Staatsgründung Israels beten wir zu Gott, daß er seinem Volk Israel Frieden gewähre und alle Menschen im Nahen Osten miteinander zum inneren und äußeren Frieden führe.«27#
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II. Stellungnahme zum Kairos Dokument 2009

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Im Dezember 2009 veröffentliche eine Gruppe palästinensischer Christen einen unter Bezeichnung »Kairos Dokument« bekannt gewordenen Aufruf mit dem Titel »Die Stunde der Wahrheit – Ein Wort des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe aus der Mitte des Leidens der Palästinenser und Palästinenserinnen«.28# Mit dem Aufruf wendet sie sich an »unsere politische und religiöse Führung, an unsere palästinensische und israelische Gesellschaft, an die Weltgemeinschaft und an unsere christlichen Brüder und Schwestern in aller Welt«29#. Der Aufruf thematisiert die Lebensrealität und das Leiden der Palästinenser unter der israelischen Besatzung und enthält theologische Ausführungen. Im Wort an die Kirchen der Welt heißt es:
»Es ist ein Aufruf , sich an die Seite der Unterdrückten zu stellen und das Wort Gottes als frohe Botschaft an alle zu bewahren, anstatt es in eine Waffe zu verwandeln, mit der die Unterdrückten getötet werden. Das Wort Gottes ist ein Wort der Liebe zu Seiner ganzen Schöpfung. Gott ist nicht der Verbündete einer Seite gegen eine andere, und auch nicht der Gegner des einen gegenüber dem anderen. Gott ist der Herr aller, er liebt alle, er fordert Gerechtigkeit von allen und gab uns dieselben Gebote. Wir bitten unsere Schwesternkirchen, keinen theologischen Deckmantel für das Unrecht anzubieten, unter dem wir leiden, oder über die Sünde der Besetzung, die uns aufgezwungen worden ist. Unser Frage an unsere Brüder und Schwestern in den Kirchen heute lautet: Könnt ihr uns helfen, unsere Freiheit zurückzuerlangen? Denn das ist die einzige Möglichkeit, beiden Völkern zu Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit und Liebe zu verhelfen«.30#
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»Auch und gerade die badische Landeskirche hat diesen Ruf« gehört und den Aufruf nach einem gründlichen Diskussionsprozess mit einem »geschwisterlich-kritischen Brief« an die Autoren beantwortet, den die Landessynode »anerkennend zur Kenntnis« genommen hat.31# Für die Landeskirche wurde das, »was in der Grundordnung in Paragraphen noch so schön nebeneinander stehen kann« durch das »Kairos Dokument« und die Situation im Nahen Osten zur Herausforderung, weil sie mit der Frage konfrontiert war: »Wie kann es gelingen, angesichts der dortigen politischen Verhältnisse und menschlichen Situation einerseits daran festzuhalten, was uns mit der Judenheit verbindet und weiter Israels bleibende Erwählung zu bezeugen (Artikel 3 GO) und auf der anderen Seite die Zusammenarbeit mit allen christlichen Kirchen und Gemeinschaften in der Welt weiter zu suchen (Artikel 4 GO)«32#? Angesichts der nach wie vor ungelösten Situation und dem andauernderen Leiden der palästinischen Bevölkerung besteht diese Herausforderung bis heute und hat sich durch die angekündigte förmlichen Annexion besetzter Gebiete durch Israel noch verschärft33#.
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III. Erklärung zum Antisemitismus 2018

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Aus Anlass des Gedenkens an die Deportation von Juden aus Baden und der Pfalz am 22. Oktober 1940 in das Internierungslager Gurs in Südfrankreich hat die Landesynode ihrer großen Sorge über den wachsenden Antisemitismus in Medien, in politischen Debatten und bei Übergriffen auf jüdische Menschen und Einrichtungen erneut Ausdruck verliehen.34# In ihrer Erklärung »Antisemitismus ist Gotteslästerung« vom 25. Oktober 201835#, heißt es: »Es gibt wieder mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland. Die sich unsicher und bedroht fühlen. Antisemitismus gefährdet die Grundlagen unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.« Nach der ausdrücklichen Bezugnahme auf die Bestimmung in Art. 3 der Grundordnung, die wörtlich zitiert wird, heißt es dann weiter:
»Wo auch immer jüdisches Leben diskreditiert, beeinträchtigt oder gar angegriffen wird, erhebt die Landessynode entschieden Widerspruch und sagt den jüdischen Gemeinden ihre unverbrüchliche Weggemeinschaft zu. Christlicher Glaube und Judenfeindlichkeit schließen einander aus. Wir wenden uns gegen jede Form von Antisemitismus. Die Landessynode bejaht nachdrücklich das Existenzrecht des Staates Israel. Wir geben unserer Hoffnung Ausdruck und beten für ein versöhntes Miteinander von jüdischen und palästinensischen Menschen im Heiligen Land in einem gerechten und fairen Frieden für Alle. Im Glauben an die Veränderbarkeit von festgefahrenen Verhältnissen setzen wir auf die Unterstützung und Förderung aller Kräfte und Initiativen, die Begegnung ermöglichen und dem Frieden dienen. Die Landessynode bittet alle Kirchengemeinden der Landeskirche und ihre Mitglieder, sich öffentlich und entschieden – insbesondere in den digitalen Medien – gegen jegliche Form von Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit in Kirche und Gesellschaft zu wenden und die Nachbarschaft zu jüdischen Gemeinden aktiv zupflegen. Die Evangelische Landeskirche in Baden sieht sich auch weiterhin in der Verantwortung, ihre Mitarbeitenden in den unterschiedlichen kirchlichen Arbeitsfeldern (von den Kindertagesstätten über die Schulen, von der Jugend- und Konfirmandenarbeit bis zur Erwachsenenarbeit) dafür zu sensibilisieren und zu schulen. Die Landessynode widerspricht allen Formen der Diskriminierung und Diffamierung von Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religions- und Glaubensgemeinschaft. Sie bittet die Kirchengemeinden, Kirchenbezirke und den Evangelischen Oberkirchenrat, den Dialog mit der jüdischen Gemeinschaft zu intensivieren und zudem im interreligiösen Gespräch insbesondere den Dialog mit dem Judentum und dem Islam zu fördern.«36#

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1 ↑ GVBl. S. 31/61 (Neufassung mit neuer Paragrafenfolge).
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2 ↑ Zur grundsätzlichen Diskussion über das Verhältnis von Juden und Christen siehe: EKD (2002) und Hüffmeier (2001).
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3 ↑ Verhandlungen der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ordentliche Tagung vom 10. bis 14. April 1972, Anl. 4, S. 5.
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4 ↑ Ebd., S. 15.
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5 ↑ Synodaler W. Schneider ebd.: S. 68.
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6 ↑ Synodaler P. Brunner ebd.: S. 72.
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7 ↑ Schneider ebd.
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8 ↑ Peter Brunner (1900–1981) war in der Zeit des Nationalsozialismus Pfarrer der Bekennenden Kirche und von 1947 bis 1968 Professor für systematische Theologie der Theologischen Fakultät in Heidelberg.
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9 ↑ Brunner ebd.
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10 ↑ Vorangegangen ist die Erklärung »Zur Erneuerung des Verhältnisses von Juden und Christen« der Evangelischen Kirche im Rheinland vom Januar 1980. Eine Reihe von Landessynoden haben in der Folgezeit ähnliche Erklärungen abgegeben.
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11 ↑ Verhandlungen der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ordentliche Tagung vom 29. April bis 4. Mai 1984, Anl. 13.1.
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12 ↑ Eine weitere rechtliche Folgerung aus der Erklärung ist durch die Novelle zum Pfarrdienstgesetz vom April 1992 gezogen worden, die unter bestimmten Voraussetzungen die Verheiratung mit Personen, die keiner christlichen Kirche angehören, ohne nachteilige Folgen für das Pfarrdienstverhältnis ermöglicht. Die Änderung ist veranlasst worden durch die Eheschließung eines Pfarrvikars mit einer jüdischen Frau. Vergl. dazu: J. Winter (2001).
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13 ↑ GVBl. S. 61.
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14 ↑ »Ist die Erstlingsgabe vom Teig heilig, so ist auch der ganze Teil heilig; und wenn die Wurzel heilig ist, so sind auch die Zweige heilig. Wenn aber nun einige von den Zweigen ausgebrochen werden und du, der du ein wilder Ölzweig warst, in den Ölbaum eingetropft worden bist und teilbekommen hast an der Wurzel und dem Saft des Ölbaums, so rühme dich nicht gegenüber den Zweigen. Rühmst du dich aber, so sollst du wissen, dass nicht du die Wurzel trägst, sondern die Wurzel trägt dich.«
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15 ↑ Verhandlungen der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ordentliche Tagung vom 22. bis 26. Oktober 2000, S. 96 (Anl. 3, S. 4). Zu Satz 2 gab es den folgenden Änderungsantrag des Bildungs- und Diakonieausschusses: »Sie lebt aus den jüdischen Wurzeln ihres Glaubens und weiß um die bleibende Erwählung Israels«. Nach Auffassung des Hauptausschusses hätte der Satz lauten sollen: »Sie weiß um die jüdischen Wurzeln ihres Glaubens und um die anhaltende Treue Gottes zu Israel.«
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16 ↑ Ebd., S. 155.
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18 ↑ Siehe dazu: Gemeinsamer Bericht der Ständigen Ausschüsse (Synodale Schiele), Verhandlungen der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ordentliche Tagung vom 25. bis 28. April 2001, S. 47 ff. (49).
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22 ↑ EKD (2002): Bd. III, S. 154.
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24 ↑ Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat mit dem Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung vom 2. Dezember 1991 in den Grundartikeln einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut aufgenommen: »Aus Blindheit und Schuld zur Umkehr gerufen, bezeugt sie neu die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen. Das Bekenntnis zu Jesus Christus schließt dieses Zeugnis ein.« Siehe dazu das Urteil des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der EKHN vom 1.3.1993, ZevKR 39 (1994), S. 300 ff. und die Besprechung von H. de Wall (1994).
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25 ↑ Siehe die Kommentierung dort.
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26 ↑ Verhandlungen der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ordentliche Tagung vom 10. bis 15. April 1988, S. 13.
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27 ↑ Ebd., Anlage 30. Zur Situation im Nahen Osten und zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Staat Israel vergl.: O. Boehm (2020); U. Duchow / H.G. Ulrich (2019); C. Strenger (2015).
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28 ↑ Eine komprimierte Version des Aufrufs findet sich in: Verhandlungen der Landessynode in Baden, Ordentliche Tagung vom 17. bis 21. Oktober 2010, Anlage 11 (S. 147 ff). Den vollständigen Wortlaut siehe in: ACK Baden Württemberg (2018).
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29 ↑ ACK Baden Württemberg (2018): S.7.
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30 ↑ Ebd. S. 24.
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31 ↑ Vergl. den gemeinsamen Bericht der ständigen Ausschüsse durch die Synodale Dr. Weber in: Verhandlungen der Landessynode in Baden, Ordentliche Tagung vom 17. bis 21. Oktober 2010, S. 55.f.; den Wortlaut des Antwortbriefes siehe, ebd., Anlage 11 (S.143 ff.); Vergl. dort auch das Schreiben des Forums Friedensethik in der Evangelischen Kirche in Baden vom 08. April 2010 und den Auszug aus dessen Rundbrief 1/2010 »Nur wer für die Palästinenser schreit, ist wirklich solidarisch mit Israel«, S. 146 f.
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32 ↑ Berichterstatterin Weber, ebd.
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33 ↑ Vergl dazu: EKD (2020). In der Stellungnahme der Evangelischen Mittelost-Kommission wird die israelische Regierung aufgefordert, die von ihr beschlossenen Annexionspläne palästinensischer Gebiete „auszusetzten“.
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34 ↑ Zum Antisemitismus in Deutschland vergl.: EKD/UEK/VELKD (2017); M. Brumlik (2020); Chr. Heilbronn u.a. (2019);
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35 ↑ Verhandlungen der Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Baden, Ordentliche Tagung vom 21. bis 25. Oktober 2018, S. 76 f. Der Erklärung vorausgegangen ist ein Vortrag des Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg Michael Blume und eine anschließende Podiumsdiskussion, vergl. ebd., S. 16 ff.
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36 ↑ Verhandlungen der Landessynode, ebd.