.

20 Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt, Dekanat oder Schuldekanat1#

###
Fallgruppe
Tätigkeitsmerkmal
Entgeltgruppe
1.
Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt mit einfacheren Tätigkeiten.
(Protokollerklärung Nr. 1)
4
2.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 Prozent schwierige Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
(Protokollerklärung Nr. 2)
6
3.
Sekretärinnen und Sekretäre im Dekanat und/oder Schuldekanat.
6
4.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 Prozent erweiterte Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
(Protokollerklärung Nr. 3)
7
5.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die erweiterte Verwaltungsaufgaben im Umfang von mindestens 50 Prozent wahrnehmen und eine einschlägige Berufsausbildung vorweisen.
(Protokollerklärungen Nr. 3 und 4)
8
6.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 3, die mindestens 20 Prozent erweiterte Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.
(Protokollerklärung Nr. 5)
8
#

Protokollerklärungen:

Nr. 1
Zu den Aufgaben einer Sekretärin oder eines Sekretärs im Pfarramt gehören neben den anfallenden Schreibarbeiten insbesondere:
  1. Empfang und Betreuung von Besuchenden;
  2. Auskünfte formaler Art;
  3. Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Informationen;
  4. Bearbeitung von beauftragtem Schriftverkehr (Briefe, E-Mails);
  5. Arbeits- und Ablauforganisation des Pfarramtes (u. a. Zuarbeit und Unterstützung für Gottesdienste und Veranstaltungen, Weiterleitung von Liedern an Organisten, Koordination der Kirchendiener- und Organistendienste);
  6. Erledigung des Telefondienstes, des Postein- und -ausgangs;
  7. Führung der Pfarramtsakten und des Archivs;
  8. verwaltungsmäßige Bearbeitung der Kirchenein- und -austritte;
  9. Bearbeitung der Meldungen an die Datenerfassungs- und Datenverarbeitungsstelle;
  10. Zusammenstellen der Abkündigungen;
  11. Führung und Überwachung von Terminkalendern und Raumbelegungsplänen;
  12. Betreuung und einfache Wartung von Bürogeräten (Beamer, Kopierer, Fax, Drucker, PC, Anrufbeantworter).
Nr. 2
Zu den schwierigen Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben gehören insbesondere:
  1. Aufgaben wie in Protokollerklärung Nr. 1 in der Dienstgruppe;
  2. Pflege, Bearbeitung und Verwaltung des kirchlichen Meldewesens (DaviP);
  3. Arbeit mit Bedürftigen;
  4. Mitwirkung bei der Führung der Kirchenbücher;
  5. Erstellen von Statistiken;
  6. Abrechnung von Kollekten und Sammlungen, Opfern und Spenden;
  7. Mitwirkung bei der Pfarramtskassenführung;
  8. Vermietung vom Gemeindehaus;
  9. Vor- und Nachbereitung von Sitzungen nach Vorgabe (Einladungen, Tagesordnungen, Protokolle etc.);
  10. Pflege der Homepage.
Nr. 3
Erweiterte Verwaltungsaufgaben sind insbesondere:
  1. Kassenführung und Buchhaltung;
  2. selbständige Führung der Pfarramtskasse;
  3. Kindergartenbeiträge einschließlich Zusammenhangsarbeiten;
  4. Überwachung der Haushaltsplanansätze;
  5. Abrechnungen von Projekten und Veranstaltungen (z. B. Freizeiten, Konzerte, Gemeindefeste etc.);
  6. Mitgestaltung des Gemeindebriefes;
  7. selbständige Führung der Kirchenbücher;
  8. Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben für die Kirchengemeinde;
  9. Mitwirkung bei Gremienarbeit und beim verwaltungsmäßigen Vollzug von Personalangelegenheiten;
  10. Organisation von Festen;
  11. Aufgaben für Gemeindegruppen und -kreise.
Die erweiterten Verwaltungsaufgaben erfüllen zugleich das Tätigkeitsmerkmal der schwierigen Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben nach Protokollerklärung Nr. 2.
Nr. 4
Beispielhaft seien hier aufgezählt: Bürokommunikationskaufleute, Verwaltungsfachangestellte, Kaufleute für Büro, Industrie, Groß- u. Einzelhandel, Reiseverkehr und Hotel; Steno- oder Datentypistinnen und Steno- oder Datentypisten. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, als einschlägige Berufsausbildung sind diejenigen Berufe anzusehen, die mindestens 25 Prozent Verwaltungs-, Buchhaltungs- oder Büro(organisations)aufgaben enthalten.
Nr. 5
Erweiterte Verwaltungsaufgaben im Bereich Dekanat und/oder Schuldekanat sind insbesondere:
  1. Wahrnehmung der Informationspflicht gegenüber den bezirklichen Dienststellen sowie Informationsbeschaffung und deren Auswertung;
  2. Organisation einschließlich Vorbereitung der Abrechnung von Gottesdienst- und Kasualvertretungen im Kirchenbezirk sowie Abrechnung von Vertretungen im Religionsunterricht;
  3. Bezirksarbeit vor- und nachbereiten;
  4. selbständige Führung der Barkasse;
  5. Organisation von Tagungen, Freizeiten etc.;
  6. Erstellen von Zuschussanträgen und Verwendungsnachweisen;
  7. selbständige Protokollführung nicht einfacher Art;
  8. Vor- und Nachbereitung von Visitationen;
  9. Mitwirkung bei Gremienarbeit und beim verwaltungsmäßigen Vollzug von Personalangelegenheiten;
  10. selbständige Führung des Kollektenkontos;
  11. Einkauf von Büromaterial;
  12. Prüfung und Anweisung der Rechnungen;
  13. Erstellung und Pflege der Adressverwaltung mittels PC;
  14. Miterstellung und Überwachung des Haushaltsplanes;
  15. Teilnahme an Konventen und Bezirkssynoden;
  16. Vorbereitung der Wahlen im Kirchenbezirk;
  17. Fachliche Beratung von Besucherinnen und Besuchern der Medienstelle.
###########
#
1 ↑ Geändert gemäß Artikel 1, Nummer 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar mit Wirkung zum 1. März 2017 (GVBl. S. 58). Übergangsregelungen zu Bestandsschutz und Höhergruppierung siehe Artikel 2 der AR zur Änderung der AR-M vom 8. Februar 2017 (GVBl. S. 97).