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Geltungszeitraum von: 01.01.2014

Geltungszeitraum bis: 28.02.2017

14 Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer1#

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Fallgruppe
Tätigkeitsmerkmal
Entgeltgruppe
1.
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer.
3
2.
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre im Kraftfahrzeug- oder Schlosserhandwerk oder in Stellen von besonderer Bedeutung.
3
3.
Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer wie Fallgruppe 2 mit langjähriger Berufserfahrung.
5

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1 ↑ Gemäß Art. 1 der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 23. Juli 2014, mit Wirkung zum 1. Januar 2014 (GVBl. S.238)Aufgehoben mit Wirkung zum 1 März 2017 (GVBl. S. 58)