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Geltungszeitraum von: 01.01.2014

Geltungszeitraum bis: 28.02.2017

20 Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt oder Dekanat1#

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Fallgruppe
Tätigkeitsmerkmal
Entgeltgruppe
1.
Sekretärinnen und Sekretäre im Pfarramt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
4
2.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 1, die mindestens 20 v. H. schwierige Verwal-tungsaufgaben wahrnehmen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
6
3.
Sekretärinnen und Sekretäre im Dekanatsbüro.
6
4.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 2, die mindestens 20 v. H. erweiterte Verwal-tungsaufgaben wahrnehmen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)
7
5.
Mitarbeitende wie Fallgruppe 3, die mindestens 20 v. H. erweiterte Verwal-tungsaufgaben wahrnehmen.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)
8
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Protokollerklärungen:

Nr. 1
Zu den Aufgaben einer Sekretärin bzw. eines Sekretärs im Pfarramt gehören neben den anfallenden Schreibarbeiten insbesondere:
a) Empfangen von Besuchenden;
b) Auskünfte formaler Art;
c) Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Informationen;
d) Mitwirkung bei der Erledigung des Schriftwechsels nach Weisung;
e) Arbeits- und Ablauforganisation des Pfarramtes;
f) Erledigung des Telefondienstes, des Postein- und -ausgangs;
g) Führung der Pfarramtsakten und des Archivs;
h) verwaltungsmäßige Bearbeitung der Kirchenein- und -austritte;
i) Bearbeitung der Meldungen an die Datenerfassungs- und -verarbeitungsstelle;
j) Zusammenstellen der Abkündigungen;
k) Führung und Überwachung des Terminkalenders.
Nr. 2
Zu den schwierigen Verwaltungsaufgaben gehören insbesondere:
a) DAVIP-Gemeindeverwaltung;
b) Arbeit mit Bedürftigen;
c) Mitwirkung bei der Führung der Kirchenbücher;
d) Erstellen der Statistiken;
e) Abrechnung von Sammlungen (BfdW, GAW, Diakonie);
f) Mitwirkung bei der Pfarramtskassenführung;
g) Vermietung vom Gemeindehaus;
h) Führen von Protokollen nach Vorgabe.
Nr. 3
Erweiterte Verwaltungsaufgaben sind insbesondere:
a) Kassenführung und Buchhaltung;
b) selbständige Führung der Pfarramtskasse
c) Kindergartenbeiträge einschließlich Zusammenhangsarbeiten;
d) Überwachung der Haushaltsplanansätze;
e) Freizeitenabrechnungen;
f) Mitgestaltung des Gemeindebriefes;
g) selbständige Führung der Kirchenbücher;
h) Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben für die Kirchengemeinde;
i) Mitwirkung bei Gremienarbeit und beim verwaltungsmäßigen Vollzug von Personalangelegenheiten.
Nr. 4
Erweiterte Verwaltungsaufgaben im Dekanatsbereich sind insbesondere:
a) Wahrnehmung der Informationspflicht gegenüber den bezirklichen Dienststellen sowie Informati-onsbeschaffung und deren Auswertung;
b) Organisation einschließlich Vorbereitung der Abrechnung von Gottesdienst- und Kasualvertretungen im Kirchenbezirk;
c) Bezirksarbeit vor- und nachbereiten;
d) selbständige Führung der Barkasse;
e) Organisation von Tagungen, Freizeiten etc.;
f) Erstellen von Zuschussanträgen und Verwendungsnachweisen;
g) selbständige Protokollführung nicht einfacher Art;
h) Vor- und Nachbereitung von Visitationen;
i) Mitwirkung bei Gremienarbeit und beim verwaltungsmäßigen Vollzug von Personalangelegenheiten;
j) selbständige Führung des Kollektenkontos;
k) Einkauf von Büromaterial;
l) Prüfung und Anweisung der Rechnungen;
m) Erstellung und Pflege der Adressverwaltung mittels PC;
n) Miterstellung und Überwachung des Haushaltsplanes;
o) Teilnahme an Konventen und Bezirkssynoden;
p) Vorbereitung der Wahlen im Kirchenbezirk.
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1 ↑ Gemäß Art. 1 der Arbeitsrechtsregelung zur Änderung der Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 23. Juli 2014, mit Wirkung zum 1. Januar 2014 (GVBl. S.238)Fassung gültig bis 28. Februar 2017 (GVBl. S. 58ff).
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