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Geltungszeitraum von: 01.01.2006
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
60 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Verwaltungsdienst
#Vergütungsgruppe IXa
- Amtsgehilfinnen/Amtsgehilfen, Botinnen/Boten, Pförtnerinnen/Pförtner und Telefonistinnen/Telefonisten (Anm. 1).
Vergütungsgruppe VIII
- 2.
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 nach zweijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe IXa BAT (Anm. 1).
- 3.
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fallgruppe 1 mit umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit (Anm. 1, 2, 3).
Vergütungsgruppe VII
- 4.
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter wie Fallgruppe 3 nach zweijähriger Bewährung in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 3 (Anm. 1, 2, 3).
Anmerkungen:
(
1
)
Die Eingruppierung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern i. S. der Fallgruppe 1, die zusätzlich sonstige Verwaltungstätigkeiten im Umfang von mindestens 50 v. H. der Gesamtarbeitszeit wahrnehmen, richtet sich nach der Vergütungsordnung Anlage 1a (Teil I) BAT.
(
2
)
Eine umfangreiche Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 3 ist gegeben, wenn z. B. die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber nach der Aufbau- und Ablauforganisation der Dienststelle abwechselnd als Botin/Bote, als Amtsgehilfin/Amtsgehilfe wie auch als Pförtnerin/Pförtner eingesetzt werden muss.
(
3
)
Eine schwierige Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 3 ist gegeben, wenn z. B. Pförtnerinnen/Pförtner in Dienststellen mit großem Publikumsverkehr in größerem Umfang Auskünfte zu erteilen oder wenn sie gleichzeitig den Fernsprechvermittlungsdienst zu versehen haben.