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Geltungszeitraum von: 01.01.2006

Geltungszeitraum bis: 31.12.2013

32 Kraftfahrer

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Vergütungsgruppe IXb

  1. Kraftfahrer.
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Vergütungsgruppe IXa

2.
Kraftfahrer nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IXb.
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Vergütungsgruppe VIII

3.
Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre im Kraftfahrzeug- oder Schlosserhandwerk oder in Stellen von besonderer Bedeutung.
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Vergütungsgruppe VII

4.
Kraftfahrer wie zu 3. mit langjähriger Berufserfahrung.
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Vergütungsgruppe VIb

5.
Kraftfahrer wie zu 4. nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII.