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Geltungszeitraum von: 01.01.2006
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
32 Kraftfahrer
#Vergütungsgruppe IXb
- Kraftfahrer.
Vergütungsgruppe IXa
- 2.
- Kraftfahrer nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IXb.
Vergütungsgruppe VIII
- 3.
- Kraftfahrer mit abgeschlossener Lehre im Kraftfahrzeug- oder Schlosserhandwerk oder in Stellen von besonderer Bedeutung.
Vergütungsgruppe VII
- 4.
- Kraftfahrer wie zu 3. mit langjähriger Berufserfahrung.
Vergütungsgruppe VIb
- 5.
- Kraftfahrer wie zu 4. nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII.