.Kirchliches Gesetz über die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der
§ 1
#§ 2
Kirchliches Gesetz über die Zustimmung zum Verwaltungsverfahrens- und -zustellungsgesetz der
Evangelischen Kirche in Deutschland
(VVZG-EKD) vom 28. Oktober 2009
(ZustimmungsG VVZG-EKD)
Vom 24. Oktober 2012 (GVBl. S. 229)
Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
####§ 1
Zustimmung
#§ 2
Inkrafttreten, Bekanntmachung
(
1
)
Dieses kirchliche Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
(
2
)
1 Das VVZG-EKD tritt in der Evangelischen Landeskirche in Baden mit dem vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland durch Verordnung bestimmten Tag in Kraft. 2 Der Evangelische Oberkirchenrat wird beauftragt, den Tag des Inkrafttretens nach Satz 1 im Gesetzes- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.