.Arbeitsrechts-Regelung Nr. 4/81
Arbeitsrechts-Regelung Nr. 4/81
über die Vergütung von zusätzlich erteiltem Religionsunterricht
bei Mitarbeitern im Angestelltenverhältnis
Vom 23. November 1981 (GVBl. 1982 S. 7)
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat gemäß § 2 Abs. 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes vom 5. April 1978 (GVBl. S. 76) folgende Arbeitsrechts-Regelung beschlossen:
####§ 1
Für die Vergütung des über das Pflichtdeputat hinaus erteilten Religionsunterrichts finden die für die Pfarrer und Kirchenbeamten geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
#§ 2
Diese Arbeitsrechts-Regelung tritt am 1. August 1981 in Kraft.