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Arbeitsrechts-Regelung Nr. 4/81
über die Vergütung von zusätzlich erteiltem Religionsunterricht
bei Mitarbeitern im Angestelltenverhältnis

Vom 23. November 1981 (GVBl. 1982 S. 7)

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat gemäß § 2 Abs. 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes vom 5. April 1978 (GVBl. S. 76) folgende Arbeitsrechts-Regelung beschlossen:
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§ 1

Für die Vergütung des über das Pflichtdeputat hinaus erteilten Religionsunterrichts finden die für die Pfarrer und Kirchenbeamten geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.
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§ 2

Diese Arbeitsrechts-Regelung tritt am 1. August 1981 in Kraft.