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Kirchliches Gesetz
zum Evangelischen Kirchenvertrag Baden-Württemberg

Vom 24. Oktober 2007 (GVBl. S. 174)

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:
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Artikel 1
Zustimmung, Veröffentlichung

Dem in Stuttgart am 17. Oktober 2007 unterzeichneten Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Evangelischen Landeskirche in Baden und mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie dem dazugehörigen Schlussprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt. Der Vertrag und das Schlussprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
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Artikel 2
Inkrafttreten

( 1 ) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
( 2 ) Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlussprotokoll nach Artikel 31 des Vertrags in Kraft treten, ist im Gesetzes- und Verordnungsblatt bekannt zu geben1#.

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1 ↑ Inkrafttreten: 10. April 2008, Bekanntmachung vom 10. April 2008 (GVBl. S. 92)